Gesuch um ordentliche Einbürgerung
Verfahren zur Erlangung des Schweizer Bürgerrechts. Umfasst Gesuchseinreichung, Behördenabklärungen, Sprachnachweis und mehrstufige Entscheide auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene.
Kurzbeschreibung
Die ordentliche Einbürgerung ist das Standardverfahren für Personen, die das Schweizer Bürgerrecht erwerben möchten. Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller müssen eine Niederlassungsbewilligung besitzen und bei der Gesuchstellung einen Aufenthalt von insgesamt zehn Jahren in der Schweiz nachweisen, wovon drei in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuchs. Das kantonale Recht schreibt zudem eine Mindestwohnsitzdauer von zwei Jahren ohne Unterbruch in der entsprechenden Wohngemeinde vor.
Die Aufenthaltszeit zwischen dem achten und achtzehnten Lebensjahr wird doppelt gezählt.
Ehegatten, die die Voraussetzungen ebenfalls erfüllen, können in das Gesuch einbezogen werden. Die unter der elterlichen Sorge stehenden minderjährigen Kinder werden in der Regel ebenfalls in die Einbürgerung einbezogen.
Personen, die zusätzlich mindestens acht Schuljahre der obligatorischen Schulzeit in der Schweiz absolviert haben und überwiegend in der Schweiz gelebt haben, können ein vereinfachtes Verfahren durchlaufen.
Gesuch um ordentliche Einbürgerung
Verfahren zur Erlangung des Schweizer Bürgerrechts. Umfasst Gesuchseinreichung, Behördenabklärungen, Sprachnachweis und mehrstufige Entscheide auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene.
Voraussetzungen
- Eingliederung in die kommunalen, kantonalen und schweizerischen Verhältnisse
- Vertrautsein mit den Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen des Landes
- Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung und keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz
- Kenntnis der mit dem Bürgerrecht verbundenen Recht und Pflichten
- Ausreichende Deutschkenntnisse zur Verständigung mit Behörden, Mitbürgerinnen und Mitbürgern
- Geordnete persönliche und finanzielle Verhältnisse
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Gesuchsformular
- Formular Lebenslauf
- Wohnsitzbescheinigungen (Nachweis der erforderlichen Wohnsitzdauer in der Schweiz)
- Betreibungsregisterauszug der letzten 5 Jahre (Minderjährige ab 16 Jahren müssen ebenfalls einen Auszug einreichen)Bei verheirateten Personen den Auszug des Ehegatten ebenfalls beilegen, selbst wenn diese oder dieser nicht in das Gesuch einbezogen ist.
- Bescheinigung der SteuerverwaltungKeine Steuerausstände von provisorisch und definitiv geschuldeten Steuern
- Bescheinigung der SozialhilfebehördeKein Bezug von Sozialhilfe in den letzten 3 Jahren vor Gesuchstellung, es sei denn, diese wurde vollständig zurückbezahlt.
- Sprachnachweis, sofern die Muttersprache nicht Deutsch ist.fide-Sprachtest, anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau A2 / B1, oder Bestätigung über mindestens 5 Jahre Besuch einer deutschsprachigen Schule, oder Ausbildungsabschluss auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe einer deutschsprachigen Berufsschule/Hochschule/Universtität
- Nachweis über die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von BildungAnstellungsbestätigung, Handelsregisterauszug bei selbständig Erwerbenden, Nachweis über Aus- oder Weiterbildung bei Schülern und Studenten
- Personen im vereinfachten Verfahren: Nachweis über die Erfüllung der oblig. Schulpflicht von mind. 8 Jahren in der Schweiz
- ggf. Zustimmung bei Minderjährigen oder unter Beistandschaft stehenden PersonenZustimmung zur Einbürgerung des nicht in die Einbürgerung einbezogenen sorgeberechtigten Elternteils oder der gesetzlichen Vertretung
- Zivilstandsdokumente (z.B. Familienausweis / Personenstandsausweis ausgestellt vom Zivilstandsamt in der Schweiz)Personen, welche noch nicht im schweizerischen Zivilstandsregister/Personenstandsregister registriert sind, werden gebeten sich vorab beim Bürgerrechtsdienst des Kantons Schaffhausen über die erforderlichen Dokumente zu erkundigen.
Der Ablauf
- 1Ausgefülltes Gesuchsformular und Lebenslauf mit den anderen erforderlichen Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes einreichen.
- 2Abklärungen durch die zuständige Behörde und Prüfung der Einbürgerungsvorausetzungen
- 3Entscheid des zuständigen Gemeindeorgans über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts
- 4Kosten der Einbürgerung auf GemeindeebeneOrdentliches Verfahren: CHF 1150.00 (pro Gesuch) Vereinfachtes Verfahren: CHF 600.00 (pro Gesuch)
- 5Weiterleitung an das Amt für Justiz und Gemeinden
- 6Beantragung der Einbürgerungsbewilligung des Bundes
- 7Entscheid über KantonsbürgerrechtDer Regierungsrat entscheidet über die Erteilung des Kantonsbürgerrechts.
- 8Mitteilung des EntscheidesMitteilung des Entscheides gemäss § 6 der Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz an den Antragsteller.
- 9Kosten der Einbürgerung auf KantonsebeneOrdentliches Verfahren: CHF 850.00 (pro Gesuch) Vereinfachtes Verfahren: CHF 400.00 (pro Gesuch)
Gesuch um ordentliche Einbürgerung
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Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 08:00 – 11:30, 14:00 – 17:00
Samstag & Sonntag: Geschlossen
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