Adoption Pflegekind (minderjährig)
Gemeinschaftliche Adoption eines minderjährigen Pflegekindes durch ein verheiratetes Ehepaar. Gesuchsformular mit erforderlichen Unterlagen beim Amt für Justiz und Gemeinden einreichen.
Kurzbeschreibung
Die gemeinschaftliche Adoption eines minderjährigen Pflegekindes ist ein rechtliches Verfahren, bei dem ein verheiratetes Ehepaar ein minderjähriges Kind, das bereits in ihrem Haushalt lebt, rechtlich als eigenes Kind anerkennt. Das Verfahren wird vom Amt für Justiz und Gemeinden des Kantons Schaffhausen durchgeführt und erfordert die Erfüllung verschiedener gesetzlicher Voraussetzungen sowie die Zustimmung der leiblichen Eltern oder der gesetzlichen Vertretung und des urteilsfähigen Kindes.0
Adoption Pflegekind (minderjährig)
Gemeinschaftliche Adoption eines minderjährigen Pflegekindes durch ein verheiratetes Ehepaar. Gesuchsformular mit erforderlichen Unterlagen beim Amt für Justiz und Gemeinden einreichen.
Voraussetzungen
- Wohnsitz im Kanton Schaffhausen
- Verheiratetes Paar
- Beide Ehegatten müssen das 28. Altersjahr zurückgelegt haben
- Ehegatten führen seit mindestens 3 Jahren einen gemeinsamen Haushalt
- Mindestens 1-jähriges Pflegeverhältnis (Hausgemeinschaft) zwischen Pflegekind und Adoptiveltern
- Mindestens 16 Jahre Altersunterschied zwischen Pflegekind und beiden Adoptivelternteilen
- Nicht mehr als 45 Jahre Altersunterschied zwischen Pflegekind und Adoptivelternteilen (Abweichung möglich zur Wahrung des Kindeswohls)
- Zustimmung der leiblichen Eltern des Pflegekindes (Ausnahmen: wenn unbekannt, mit unbekanntem Aufenthalt länger abwesend oder dauernd urteilsunfähig) oder Zustimmung des gesetzlichen Vertreters des Pflegekindes
- Zustimmung des urteilsfähigen Pflegekindes (ab 12 Jahren)
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis über den registrierten Familienstand der gesuchstellenden Personen (Original, nicht älter als 6 Monate, pro Person je ein eigenes Dokument)Erforderlich wenn die gesuchstellenden Personen das Schweizer Bürgerrecht besitzen. Erhältlich beim für den Heimatort zuständigen Zivilstandsamt
- Identitätskarten oder Pass der gesuchstellenden Personen (Kopien)
- Ausländische ZivilstandsdokumenteErforderlich wenn die gesuchstellenden Personen das Schweizer Bürgerrecht nicht besitzen und seit 2004 kein Zivilstandsereignis in der Schweiz erfolgt ist. Bitte erkundigen Sie sich bei der Adoptionsbehörde über die erforderlichen Dokumente.
- Ausländerausweise (Kopien) der gesuchstellenden PersonenErforderlich wenn die gesuchstellenden Personen das Schweizer Bürgerrecht nicht besitzen und seit 2004 kein Zivilstandsereignis in der Schweiz erfolgt ist
- Wohnsitzbescheinigungen der gesuchstellenden Personen und des Pflegekindes (Originale, nicht älter als 6 Monate)Erhältlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde
- Stellungnahme allfälliger Kinder der Adoptiveltern, sofern diese das 12. Altersjahr zurückgelegt haben
- Zustimmung der leiblichen Eltern zur Adoption oder die letztbekannte Adresse, wenn deren Zustimmung zur Adoption aussteht.Mit Begründung und Nachweis, warum diese nicht beigebracht werden kann
- Personenstandsausweis des Pflegekindes (Original, nicht älter als 6 Monate)Erforderlich wenn das Pflegekind das Schweizer Bürgerrecht besitzt. Erhältlich beim für den Heimatort zuständigen Zivilstandsamt
- Geburtsurkunde des zu adoptierenden Kindes (Original, nicht älter als 6 Monate)Erforderlich wenn das zu adoptierende Kind das Schweizer Bürgerrecht nicht besitzt
- Reisepass des zu adoptierenden Kindes (Kopie)Erforderlich wenn das zu adoptierende Kind das Schweizer Bürgerrecht nicht besitzt
- Ausländerausweis des zu adoptierenden Kindes (Kopie)Erforderlich wenn das zu adoptierende Kind das Schweizer Bürgerrecht nicht besitzt
- Zustimmung des urteilsfähigen Pflegekindes (12 Jahre oder älter) durch Mitunterzeichnung des GesuchsformularsUND schriftlicher, altersentsprechender Meinungsäusserung
- Zustimmung des urteilsfähigen Pflegekindes (12 Jahre oder älter) zum beantragten FamiliennamenDurch Unterzeichnung der beantragten Namensführung
Rahmenbedingungen
Gebühren
CHF 500.00 bis CHF 600.00
Der Ablauf
- 1Gesuchsformular herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt zusammen mit den erforderlichen Unterlagen einreichen.Das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular mit allen erforderlichen Beilagen wird per Post eingereicht an: Amt für Justiz und Gemeinden, Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen.
- 2Prüfung und Abklärungen durch AdoptionsbehördeDie Adoptionsbehörde prüft das Gesuch auf Vollständigkeit und führt die gesetzlich vorgeschriebenen Abklärungen durch. Es wird eingehend geprüft, ob die Adoption dem Wohl des Kindes dient.
- 3Entscheidung über das AdoptionsgesuchDas Amt für Justiz und Gemeinden entscheidet über das Adoptionsgesuch.
Adoption Pflegekind (minderjährig)
Gemeinschaftliche Adoption eines minderjährigen Pflegekindes durch ein verheiratetes Ehepaar. Gesuchsformular mit erforderlichen Unterlagen beim Amt für Justiz und Gemeinden einreichen.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 08:00 – 11:30, 14:00 – 17:00
Samstag & Sonntag: Geschlossen
Verwandte Services
Finden Sie hier weitere hilfreiche Angebote
- – Online starten
Abrechnung der Transportkosten zur Sonderschulung
Rückvergütung der Transportkosten für Schülerinnen und Schüler in einer ausserkantonalen Sonderschule. Der Kanton übernimmt die Kosten für notwendige Transporte zwischen Wohnort und Sonderschule falls eine gültige Kostengutsprache vorhanden ist.
- – Online starten
Adoption durch Einzelperson
Verfahren zur Adoption einer volljährigen Person durch eine unverheiratete Einzelperson im Kanton Schaffhausen. Voraussetzungen: Wohnsitz SH, mindestens 1-jähriges Pflegeverhältnis während Minderjährigkeit, 16+ Jahre Altersunterschied, Zustimmung der zu adoptierenden Person.
- – Online erledigen
Adoption Pflegekind (volljährig)
Gemeinschaftliche Adoption eines volljährigen Pflegekindes im Kanton Schaffhausen. Voraussetzungen: Wohnsitz SH, 1-jähriges Pflegeverhältnis während Minderjährigkeit, 16 Jahre Altersunterschied, Zustimmung des Pflegekindes.
- – Online erledigen
Adoption Stiefkind (minderjährig)
Rechtliche Adoption eines minderjährigen Stiefkindes durch den Ehepartner, eingetragenen Partner oder Lebenspartner. Voraussetzungen: gemeinsamer Haushalt seit 3 Jahren, 1-jähriges Pflegeverhältnis, Zustimmung der leiblichen Eltern und des Kindes ab 12 Jahren.
- – Online erledigen
Adoption Stiefkind (volljährig)
Verfahren zur Adoption eines volljährigen Stiefkindes im Kanton Schaffhausen. Voraussetzung ist unter anderem ein mindestens 1-jähriges Pflegeverhältnis gemäss den Bestimmungen nach Art. 266 ZGB und ein Altersunterschied von mindestens 16 Jahren.
Ist diese Seite verständlich?