Zu den Hauptinhalten springen

INFO: Wartungsarbeiten: Einzelne Services sind heute nur eingeschränkt verfügbar.

Adoption Stiefkind (volljährig)

Verfahren zur Adoption eines volljährigen Stiefkindes im Kanton Schaffhausen. Voraussetzung ist unter anderem ein mindestens 1-jähriges Pflegeverhältnis gemäss den Bestimmungen nach Art. 266 ZGB und ein Altersunterschied von mindestens 16 Jahren.

Aktualisiert: 7. September 2026

Kurzbeschreibung

Die Adoption eines volljährigen Stiefkindes ist ein rechtliches Verfahren, das die Aufnahme einer bereits erwachsenen Person in die Familie regelt. Im Kanton Schaffhausen wird dieses Verfahren vom Amt für Justiz und Gemeinden bearbeitet.

Voraussetzungen sind unter anderem ein mindestens 1-jähriges Pflegeverhältnis in Hausgemeinschaft während der Minderjährigkeit, ein Altersunterschied von mindestens 16 Jahren zwischen Kind und adoptierender Person, sowie die Zustimmung des volljährigen Kindes. Die Einstellung der leiblichen Eltern, des Ehegatten oder der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners und allfälliger Nachkommen der zu adoptierenden Person ist zu würdigen.

Adoption Stiefkind (volljährig)

Verfahren zur Adoption eines volljährigen Stiefkindes im Kanton Schaffhausen. Voraussetzung ist unter anderem ein mindestens 1-jähriges Pflegeverhältnis gemäss den Bestimmungen nach Art. 266 ZGB und ein Altersunterschied von mindestens 16 Jahren.

Online erledigen (öffnet in neuem Tab)

Voraussetzungen

  • Wohnsitz im Kanton Schaffhausen
  • Mindestens 1-jähriges Pflegeverhältnis (Hausgemeinschaft) zwischen Kind und adoptierender Person
  • Mindestens 16 Jahre Altersunterschied zwischen Kind und adoptierender Person
  • Zustimmung des zu adoptierenden volljährigen Kindes

Erforderliche Unterlagen

  • Begründung der gesuchstellenden Person, weshalb eine Adoption gewünscht wird mit ausführlicher Beschreibung der Eltern-Kind-Beziehung
  • Identitätskarte oder Pass der gesuchstellenden Person (Kopie)
  • Ausweis über den registrierten Familienstand der adoptierenden Person (Original, nicht älter als 6 Monate)Erhältlich beim für den Heimatort zuständigen Zivilstandsamt
  • Ausweis über den registrierten Familienstand der zu adoptierenden Person (Original, nicht älter als 6 Monate)Erhältlich beim für den Heimatort zuständigen Zivilstandsamt
  • Wohnsitzbescheinigungen der gesuchstellenden Person und der zu adoptierenden Person, woraus hervorgeht, dass während der Minderjährigkeit mindestens ein 1-jähriges Pflegeverhältnis (Hausgemeinschaft) zwischen Pflegekind und adoptierender Person bestanden hat (Originale, nicht älter als 6 Monate)Erhältlich bei der Einwohnerkontrolle der letzten Wohnsitzgemeinde während der Minderjährigkeit des Kindes
  • Aktuelle Wohnsitzbescheinigungen der gesuchstellenden Person und der zu adoptierenden Person (Originale, nicht älter als 6 Monate)
  • Stellungnahme allfälliger Kinder der gesuchstellenden Person zur Adoption, sofern diese das 12. Altersjahr zurückgelegt haben
  • Stellungnahme allfälliger Ehegatten/eingetragene Partnerin/Partner der zu adoptierenden Person zur Adoption
  • Stellungnahme allfälliger Nachkommen der zu adoptierenden Person zur Adoption
  • Stellungnahme der leiblichen Eltern zur Adoption oder die letztbekannte Adresse, wenn deren Einstellung zur Adoption aussteht
  • Zustimmung der zu adoptierenden Person durch Mitunterzeichnung des Gesuchsformulars UND schriftliche Meinungsäusserung
  • Zustimmung der zu adoptierenden Person zum beantragten Familiennamen (Name des Adoptierenden) durch Unterzeichnung der beantragten Namensführung auf dem Gesuchsformular
  • Zustimmung(en) des Ehegatten und allfälliger minderjähriger Kinder (ab 12 Jahren) zum beantragten Familiennamen der zu adoptierenden Person (Name des Adoptierenden)
  • Wenn die zu adoptierende Person den bisherigen Familiennamen weiterführen möchte, schriftliches Gesuch mit Begründung

Rahmenbedingungen

Gebühren

CHF 500.00 - CHF 700.00

Der Ablauf

  1. 1Gesuchsformular herunterladen, ausfüllen und einreichen.Das Gesuchsformular steht als Download zur Verfügung. Das ausgefüllte und unterzeichnete Gesuchsformular mit allen erforderlichen Beilagen per Post einreichen an: Amt für Justiz und Gemeinden, Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen
  2. 2Entscheid durch Amt für Justiz und GemeindenDas Amt für Justiz und Gemeinden entscheidet über das Adoptionsgesuch.

Adoption Stiefkind (volljährig)

Verfahren zur Adoption eines volljährigen Stiefkindes im Kanton Schaffhausen. Voraussetzung ist unter anderem ein mindestens 1-jähriges Pflegeverhältnis gemäss den Bestimmungen nach Art. 266 ZGB und ein Altersunterschied von mindestens 16 Jahren.

Online erledigen (öffnet in neuem Tab)

Kontakt

VolkswirtschaftsdepartementAmt für Justiz und GemeindenMühlentalstrasse 1058200 Schaffhausen

Öffnungszeiten

Montag – Freitag: 08:00 – 11:30, 14:00 – 17:00

Samstag & Sonntag: Geschlossen

Verwandte Services

Finden Sie hier weitere hilfreiche Angebote

Alle Services anzeigen

Ist diese Seite verständlich?

Fehler melden