Angelfischer-Patent für Jugendliche bestellen
Bestellung des Angelfischer-Patents für Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren. Erforderlich: gültiges Jungfischer-Brevet oder SaNa-Ausweis. Formular ausfüllen, unterzeichnen und einreichen.
Kurzbeschreibung
Mit einem Angelfischer-Patent für Jugendliche (10-16 Jahre) können Sie die Uferangelfischerei im Kanton Schaffhausen ausüben. Das Patent ist in verschiedenen Varianten erhältlich: als Saisonkarte (Mai–September), mit Verlängerung (Oktober–Dezember) oder als Jahreskarte (Mai–Dezember). Zur Bestellung füllen Sie das Bestellformular aus, unterzeichnen es und reichen es zusammen mit einer Kopie Ihres gültigen Jungfischer-Brevet oder SaNa-Ausweises ein. Bei Folgebestellungen entfällt die Kopie des Brevets. Die Behörde wird sich nach Eingang Ihrer Unterlagen zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Angelfischer-Patent für Jugendliche bestellen
Bestellung des Angelfischer-Patents für Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren. Erforderlich: gültiges Jungfischer-Brevet oder SaNa-Ausweis. Formular ausfüllen, unterzeichnen und einreichen.
Voraussetzungen
- Alter zwischen 10 und 16 Jahren
- Jungfischer-Brevet oder SaNa-Ausweis (erforderlich bei der ersten Bestellung)
Erforderliche Unterlagen
- BestellformularKann ausgedruckt oder digital ausgefüllt werden
- Kopie oder Fotografie des Jungfischer-Brevets oder SaNa-AusweisesNur bei der ersten Bestellung erforderlich; muss gut lesbar sein
Rahmenbedingungen
Gebühren
CHF 20.– für Saisonkarte (1. Mai bis 30. September) oder CHF 35.– für Jahrkarte (1. Mai bis 31. Dezember)
Fristen
Fangzeitraum: 1. Mai bis 30. September täglich; 1. Oktober bis 31. Dezember nur samstags und sonntags. Sperrzeitraum: 1. Januar bis 30. April (Fischen verboten). Waten verboten: 1. November bis 31. Dezember.
Bearbeitungsdauer
Keine spezifische Bearbeitungsdauer genannt
Der Ablauf
- 1Bestellformular herunterladenDas Bestellformular steht als Download zur Verfügung.
- 2Formular ausfüllenBitte drucken Sie das Formular aus und vervollständigen Sie es mit Ihren Angaben (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefon/E-Mail, Wohnsitz). Das Dokument kann auch digital ausgefüllt werden. Wählen Sie die gewünschte Kartenvariante: Saisonkarte (1. Mai bis 30. September), Verlängerung (1. Oktober bis 31. Dezember) oder Jahreskarte (1. Mai bis 31. Dezember).
- 3Erforderliche Unterlagen beifügenBei der ersten Bestellung: Eine gut lesbare Kopie oder Fotografie von Ihrem Jungfischer-Brevet oder von Ihrem SaNa-Ausweis beifügen.
- 4Bestellformular signierenDas Dokument muss unterzeichnet werden.
- 5Unterlagen einreichenReichen Sie das ausgefüllte und unterzeichnete Bestellformular zusammen mit den erforderlichen Dokumenten per Post an die Dienststelle Jagd und Fischerei (Mühlentalstrasse 105, CH-8200 Schaffhausen) oder per E-Mail an jagd-fischerei@sh.ch ein.
Angelfischer-Patent für Jugendliche bestellen
Bestellung des Angelfischer-Patents für Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren. Erforderlich: gültiges Jungfischer-Brevet oder SaNa-Ausweis. Formular ausfüllen, unterzeichnen und einreichen.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Öffnungszeiten
Nur mit Terminvereinbarung
Verwandte Services
Finden Sie hier weitere hilfreiche Angebote
- – Online starten
Adoption durch Einzelperson
Verfahren zur Adoption einer volljährigen Person durch eine unverheiratete Einzelperson im Kanton Schaffhausen. Voraussetzungen: Wohnsitz SH, mindestens 1-jähriges Pflegeverhältnis während Minderjährigkeit, 16+ Jahre Altersunterschied, Zustimmung der zu adoptierenden Person.
- – Online erledigen
Adoption Pflegekind (minderjährig)
Gemeinschaftliche Adoption eines minderjährigen Pflegekindes durch ein verheiratetes Ehepaar. Gesuchsformular mit erforderlichen Unterlagen beim Amt für Justiz und Gemeinden einreichen.
- – Online erledigen
Adoption Pflegekind (volljährig)
Gemeinschaftliche Adoption eines volljährigen Pflegekindes im Kanton Schaffhausen. Voraussetzungen: Wohnsitz SH, 1-jähriges Pflegeverhältnis während Minderjährigkeit, 16 Jahre Altersunterschied, Zustimmung des Pflegekindes.
- – Online erledigen
Adoption Stiefkind (minderjährig)
Rechtliche Adoption eines minderjährigen Stiefkindes durch den Ehepartner, eingetragenen Partner oder Lebenspartner. Voraussetzungen: gemeinsamer Haushalt seit 3 Jahren, 1-jähriges Pflegeverhältnis, Zustimmung der leiblichen Eltern und des Kindes ab 12 Jahren.
- – Online erledigen
Adoption Stiefkind (volljährig)
Verfahren zur Adoption eines volljährigen Stiefkindes im Kanton Schaffhausen. Voraussetzung ist unter anderem ein mindestens 1-jähriges Pflegeverhältnis gemäss den Bestimmungen nach Art. 266 ZGB und ein Altersunterschied von mindestens 16 Jahren.
Ist diese Seite verständlich?