Adoption Pflegekind (volljährig)
Gemeinschaftliche Adoption eines volljährigen Pflegekindes im Kanton Schaffhausen. Voraussetzungen: Wohnsitz SH, 1-jähriges Pflegeverhältnis während Minderjährigkeit, 16 Jahre Altersunterschied, Zustimmung des Pflegekindes.
Kurzbeschreibung
Die gemeinschaftliche Adoption eines volljährigen Pflegekindes ist eine rechtliche Massnahme, um ein bestehendes Pflegeverhältnis zu formalisieren. Sie setzt voraus, dass das Kind während seiner Minderjährigkeit mindestens ein Jahr in Hausgemeinschaft mit den Adoptiveltern gelebt hat und dass ein Altersunterschied von mindestens 16 Jahren besteht.
Das Adoptionsgesuch wird beim Amt für Justiz und Gemeinden eingereicht und muss vollständig mit allen erforderlichen Dokumenten eingereicht werden. Die Behörde prüft das Gesuch auf Vollständigkeit und führt die gesetzlich vorgeschriebenen Abklärungen durch, insbesondere die Einstellung aller beteiligten Personen (leibliche Eltern, Ehegatte/Partner, Nachkommen).
Nach Genehmigung durch das Amt für Justiz und Gemeinden wird die Adoption dem zuständigen Zivilstandsamt mitgeteilt und in die Personenstandsregister eingetragen.
Adoption Pflegekind (volljährig)
Gemeinschaftliche Adoption eines volljährigen Pflegekindes im Kanton Schaffhausen. Voraussetzungen: Wohnsitz SH, 1-jähriges Pflegeverhältnis während Minderjährigkeit, 16 Jahre Altersunterschied, Zustimmung des Pflegekindes.
Voraussetzungen
- Wohnsitz im Kanton Schaffhausen
- Mindestens 1-jähriges Pflegeverhältnis (Hausgemeinschaft) zwischen Pflegekind und Adoptiveltern während der Minderjährigkeit
- Mindestens 16 Jahre Altersunterschied zwischen Pflegekind und beiden Adoptivelternteilen
- Höchstens 45 Jahre Altersunterschied (Abweichung möglich, wenn zur Wahrung des Kindeswohls nötig)
- Zustimmung des volljährigen Pflegekindes
- Ggf. Stellungnahme der Nachkommen des oder der Adoptierenden
- Ggf. Stellungnahme vom Ehegatten/von der eingetragenen Partnerin/vom eingetragenen Partner des volljährigen Pflegekindes
- Ggf. Stellungnahme der Nachkommen und von den leiblichen Eltern des volljährigen Pflegekindes
Erforderliche Unterlagen
- Begründung der gesuchstellenden PersonenWeshalb eine Adoption gewünscht wird mit ausführlicher Beschreibung der Eltern-Kind-Beziehung
- Ausweis über den registrierten Familienstand der gesuchstellenden Personen und der zu adoptierenden PersonOriginal, nicht älter als 6 Monate; erhältlich beim für den Heimatort zuständigen Zivilstandsamt
- Wohnsitzbescheinigungen während der MinderjährigkeitDer gesuchstellenden Personen und der zu adoptierenden Person, woraus hervorgeht, dass während der Minderjährigkeit mindestens ein 1-jähriges Pflegeverhältnis (Hausgemeinschaft) bestanden hat. Originale, nicht älter als 6 Monate; erhältlich bei der Einwohnerkontrolle der letzten Wohnsitzgemeinde während der Minderjährigkeit des Pflegekindes
- Aktuelle WohnsitzbescheinigungenDer gesuchstellenden Personen und der zu adoptierenden Person. Originale, nicht älter als 6 Monate
- Stellungnahme allfälliger Kinder der gesuchstellenden PersonenZur Adoption, sofern diese das 12. Altersjahr zurückgelegt haben
- Stellungnahme allfälliger Ehegatten/eingetragene Partnerin/Partner der zu adoptierenden PersonZur Adoption
- Stellungnahme allfälliger Nachkommen der zu adoptierenden PersonZur Adoption, sofern diese das 12. Altersjahr zurückgelegt haben
- Stellungnahme der leiblichen ElternZur Adoption oder die letztbekannte Adresse, wenn deren Einstellung zur Adoption aussteht
- Zustimmung der zu adoptierenden PersonDurch Mitunterzeichnung des Gesuchsformulars UND schriftliche Meinungsäusserung
- Zustimmung zum beantragten FamiliennamenDurch Unterzeichnung der beantragten Namensführung durch die zu adoptierende Person
- Schriftliches Gesuch zur Weiterführung des bisherigen FamiliennamensWenn die zu adoptierende Person den bisherigen Familiennamen weiterführen möchte, mit Begründung
Rahmenbedingungen
Gebühren
CHF 500.00 bis CHF 700.00
Der Ablauf
- 1Gesuchsformular herunterladen, ausfüllen und die übrigen erforderlichen Dokumente beschaffen.Das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular mit allen erforderlichen Beilagen ist einzureichen an: Amt für Justiz und Gemeinden, Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen
- 2Abklärungen durch AdoptionsbehördeDie Adoptionsbehörde prüft das Gesuch auf Vollständigkeit und führt die gesetzlich vorgeschriebenen Abklärungen durch.
- 3Entscheid durch Amt für Justiz und GemeindenDas Amt für Justiz und Gemeinden entscheidet über das Adoptionsgesuch.
Adoption Pflegekind (volljährig)
Gemeinschaftliche Adoption eines volljährigen Pflegekindes im Kanton Schaffhausen. Voraussetzungen: Wohnsitz SH, 1-jähriges Pflegeverhältnis während Minderjährigkeit, 16 Jahre Altersunterschied, Zustimmung des Pflegekindes.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 08:00 – 11:30, 14:00 – 17:00
Samstag & Sonntag: Geschlossen
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