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Adoption durch Einzelperson

Verfahren zur Adoption einer volljährigen Person durch eine unverheiratete Einzelperson im Kanton Schaffhausen. Voraussetzungen: Wohnsitz SH, mindestens 1-jähriges Pflegeverhältnis während Minderjährigkeit, 16+ Jahre Altersunterschied, Zustimmung der zu adoptierenden Person.

Aktualisiert: 3. September 2026

Kurzbeschreibung

Die Adoption durch eine Einzelperson ist ein rechtliches Verfahren, das es unverheirateten Personen ermöglicht, eine volljährig gewordene Person zu adoptieren, mit der sie bereits während deren Minderjährigkeit in einem Pflegeverhältnis gelebt haben. Das Verfahren ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt und wird im Kanton Schaffhausen durch das Amt für Justiz und Gemeinden durchgeführt.

Für eine Adoption müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: Die adoptierende Person muss mindestens 28 Jahre alt sein und im Kanton Schaffhausen wohnen. Zwischen der adoptierenden Person und der zu adoptierenden Person muss ein Altersunterschied von mindestens 16 Jahren bestehen. Zudem muss die zu adoptierende Person während ihrer Minderjährigkeit mindestens ein Jahr lang mit der adoptierenden Person in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben. Die Zustimmung der zu adoptierenden Person ist zwingend erforderlich.

Adoption durch Einzelperson

Verfahren zur Adoption einer volljährigen Person durch eine unverheiratete Einzelperson im Kanton Schaffhausen. Voraussetzungen: Wohnsitz SH, mindestens 1-jähriges Pflegeverhältnis während Minderjährigkeit, 16+ Jahre Altersunterschied, Zustimmung der zu adoptierenden Person.

Formular (öffnet in neuem Tab)

Voraussetzungen

  • Wohnsitz im Kanton Schaffhausen
  • Adoptionswillige Person muss mindestens 28 Jahre alt sein
  • Mindestens 1-jähriges Pflegeverhältnis (Hausgemeinschaft) zwischen Pflegekind und Adoptivelternteil während der Minderjährigkeit
  • Mindestens 16 Jahre Altersunterschied zwischen Pflegekind und Adoptivelternteil
  • Altersunterschied darf nicht mehr als 45 Jahre betragen (Abweichung möglich, wenn zur Wahrung des Kindeswohls nötig)
  • Zustimmung des volljährigen Pflegekindes
  • Bei Adoption einer volljährigen Person: Stellungnahme der Nachkommen des oder der Adoptierenden sowie vom Ehegatten/von der eingetragenen Partnerin/vom eingetragenen Partner, von den Nachkommen und von den leiblichen Eltern der zu adoptierenden Person

Erforderliche Unterlagen

  • Begründung der gesuchstellenden PersonWeshalb eine Adoption gewünscht wird mit ausführlicher Beschreibung der Eltern-Kind-Beziehung
  • Ausweis über den registrierten Familienstand der adoptierenden PersonOriginal, nicht älter als 6 Monate; erhältlich beim für den Heimatort zuständigen Zivilstandsamt
  • Ausweis über den registrierten Familienstand der zu adoptierenden PersonOriginal, nicht älter als 6 Monate; erhältlich beim für den Heimatort zuständigen Zivilstandsamt
  • Wohnsitzbescheinigung der zu adoptierenden PersonWoraus hervorgeht, dass während der Minderjährigkeit mindestens ein 1-jähriges Pflegeverhältnis (Hausgemeinschaft) zwischen Pflegekind und Adoptivelternteil bestanden hat. Original, nicht älter als 6 Monate; erhältlich bei der Einwohnerkontrolle der letzten Wohnsitzgemeinde während der Minderjährigkeit des Pflegekindes
  • Aktuelle Wohnsitzbescheinigung der gesuchstellenden und der zu adoptierenden PersonOriginale, nicht älter als 6 Monate
  • Zustimmung der zu adoptierenden PersonDurch Mitunterzeichnung des Gesuchsformulars UND schriftliche Meinungsäusserung
  • Zustimmung der zu adoptierenden Person zum beantragten FamiliennamenDurch Unterzeichnung der beantragten Namensführung
  • Stellungnahme allfälliger Kinder der gesuchstellenden PersonSofern diese das 12. Altersjahr zurückgelegt haben
  • Stellungnahme allfälliger Ehegatten/eingetragene Partnerin/Partner der zu adoptierenden Person
  • Stellungnahme allfälliger Nachkommen der zu adoptierenden Person
  • Stellungnahme der leiblichen ElternOder Bakanntgabe der letzten Adresse, wenn deren Einstellung zur Adoption aussteht
  • Schriftliches Gesuch mit BegründungWenn die zu adoptierende Person den bisherigen Familiennamen weiterführen möchte

Rahmenbedingungen

Gebühren

CHF 500.00 bis CHF 700.00

Der Ablauf

  1. 1Kontaktaufnahme und BeratungNehmen Sie Kontakt mit dem Amt für Justiz und Gemeinden auf, um sich beraten zu lassen und die Voraussetzungen zu klären.
  2. 2Gesuchsformular ausfüllen und einreichenDas vollständig ausgefüllte Gesuchsformular mit allen erforderlichen Beilagen ist einzureichen an: Amt für Justiz und Gemeinden, Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen
  3. 3Entscheid durch Amt für Justiz und GemeindenDas Amt für Justiz und Gemeinden entscheidet über das Adoptionsgesuch.

Adoption durch Einzelperson

Verfahren zur Adoption einer volljährigen Person durch eine unverheiratete Einzelperson im Kanton Schaffhausen. Voraussetzungen: Wohnsitz SH, mindestens 1-jähriges Pflegeverhältnis während Minderjährigkeit, 16+ Jahre Altersunterschied, Zustimmung der zu adoptierenden Person.

Formular (öffnet in neuem Tab)

Kontakt

VolkswirtschaftsdepartementAmt für Justiz und GemeindenMühlentalstrasse 1058200 Schaffhausen

Öffnungszeiten

Montag – Freitag: 08:00 – 11:30, 14:00 – 17:00

Samstag & Sonntag: Geschlossen

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