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Gesuch für eine Bewilligung bzw. Feststellung betreffend das bäuerliche Bodenrecht

Antrag beim Landwirtschaftsamt für Bewilligungen und Feststellungen nach dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) und dem Bundesgesetz über die Landwirtschaft (LwG).

Aktualisiert: 7. September 2026

Kurzbeschreibung

Das bäuerliche Bodenrecht regelt den Erwerb und die Belastung von landwirtschaftlichen Grundstücken und Gewerben. Mit diesem Gesuch können Sie beim kantonalen Landwirtschaftsamt Schaffhausen eine Bewilligung für verschiedene Vorhaben beantragen, wie den Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks oder Gewerbes, die Teilung oder Parzellierung von Grundstücken, Grenzänderungen oder die Überschreitung der Belastungsgrenze. Alternativ können Sie eine Vorabklärung (Feststellung) beantragen, um beispielsweise zu klären, ob ein Grundstück unter das Bodenrecht fällt oder ob ein Erwerb bewilligt werden kann.

Das Landwirtschaftsamt prüft Ihr Gesuch anhand der bundesrechtlichen und kantonalen Voraussetzungen. Dazu gehört unter anderem, dass der Erwerber Selbstbewirtschafter ist, der Erwerbspreis nicht übersetzt ist und das Grundstück im ortsüblichen Bewirtschaftungsbereich liegt. Das Amt führt erforderliche Abklärungen durch und teilt seinen Entscheid schriftlich mit.

Gesuch für eine Bewilligung bzw. Feststellung betreffend das bäuerliche Bodenrecht

Antrag beim Landwirtschaftsamt für Bewilligungen und Feststellungen nach dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) und dem Bundesgesetz über die Landwirtschaft (LwG).

Formular (öffnet in neuem Tab)

Kontakt

VolkswirtschaftsdepartementLandwirtschaftsamtMühlentalstrasse 1058200 Schaffhausen

Öffnungszeiten

Montag – Freitag: 08:00 – 11:30, 13:30 – 16:30

Samstag & Sonntag: Geschlossen

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