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Adoption Stiefkind (minderjährig)

Rechtliche Adoption eines minderjährigen Stiefkindes durch den Ehepartner, eingetragenen Partner oder Lebenspartner. Voraussetzungen: gemeinsamer Haushalt seit 3 Jahren, 1-jähriges Pflegeverhältnis, Zustimmung der leiblichen Eltern und des Kindes ab 12 Jahren.

Aktualisiert: 1. September 2026

Kurzbeschreibung

Die Adoption eines minderjährigen Stiefkindes ist ein rechtliches Verfahren, bei dem der Ehepartner, eingetragene Partner oder Lebenspartner eines Elternteils das Kind rechtlich als sein eigenes Kind anerkennt. Nach erfolgreicher Adoption wird das Kind in jeder Beziehung zum gemeinsamen Kind der Adoptiveltern, mit allen daraus folgenden Rechten und Pflichten (Unterhaltsrecht, Erbrecht, Namensrecht).

Das Verfahren erfordert die Erfüllung mehrerer Voraussetzungen, insbesondere einen gemeinsamen Haushalt seit mindestens 3 Jahren, ein mindestens 1-jähriges Pflegeverhältnis mit dem Kind, einen Altersunterschied von mindestens 16 Jahren und die schriftliche Zustimmung der leiblichen Eltern sowie des urteilsfähigen Kindes. Das Amt für Justiz und Gemeinden prüft das Gesuch auf Vollständigkeit, führt erforderliche Abklärungen durch und entscheidet über die Adoption.

Adoption Stiefkind (minderjährig)

Rechtliche Adoption eines minderjährigen Stiefkindes durch den Ehepartner, eingetragenen Partner oder Lebenspartner. Voraussetzungen: gemeinsamer Haushalt seit 3 Jahren, 1-jähriges Pflegeverhältnis, Zustimmung der leiblichen Eltern und des Kindes ab 12 Jahren.

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Voraussetzungen

  • Wohnsitz im Kanton Schaffhausen
  • Ehegatten bzw. Partnerinnen und Partner, die seit mindestens 3 Jahren einen gemeinsamen Haushalt führen
  • Mindestens 1-jähriges Pflegeverhältnis (Hausgemeinschaft) zwischen Kind und adoptierender Person
  • Mindestens 16 Jahre Altersunterschied zwischen Kind und adoptierender Person
  • Altersunterschied zum zu adoptierenden Kind darf nicht mehr als 45 Jahre betragen (Abweichung möglich, wenn zur Wahrung des Kindeswohls nötig)
  • Zustimmung der leiblichen Eltern des Kindes
  • Zustimmung des urteilsfähigen Kindes

Erforderliche Unterlagen

  • Lebenslauf der gesuchstellenden PersonBesuchte Schulen, Ausbildung, aktuelle Tätigkeit, allfällig frühere Ehe, eingetragene Partnerschaft oder faktische Lebensgemeinschaft, Freizeitaktivitäten
  • Begründung der gesuchstellenden Person für die AdoptionMit ausführlicher Beschreibung der Eltern-Kind-Beziehung
  • Ausweis über den registrierten Familienstand der gesuchstellenden Person (falls Schweizer Bürgerrecht)Original, nicht älter als 6 Monate; erhältlich beim für den Heimatort zuständigen Zivilstandsamt
  • Ausweis über den registrierten Familienstand der gesuchstellenden Person (falls kein Schweizer Bürgerrecht, aber seit 2004 Zivilstandsereignis in der Schweiz)Original, nicht älter als 6 Monate; erhältlich beim für den Wohnort zuständigen Zivilstandsamt. Ist die gesuchstellende Person nicht im schweizerischen Personenstandsregister registriert, bitte die Adoptionsbehörde kontaktieren.
  • Identitätskarte oder Pass der gesuchstellenden Person (Kopie)
  • Wohnsitzbescheinigungen der gesuchstellenden Person, deren Partnerin/Partner und des KindesOriginale, nicht älter als 6 Monate; erhältlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde
  • Auszug aus dem Betreibungsregister der gesuchstellenden PersonAktuelles Original; erhältlich beim für die Wohngemeinde zuständigen Betreibungsamt
  • Letzte Steuerveranlagung oder letzte Salärabrechnung der gesuchstellenden PersonKopie
  • Personenstandsausweis des zu adoptierenden Kindes (falls Schweizer Bürgerrecht)Original, nicht älter als 6 Monate; erhältlich beim für den Heimatort zuständigen Zivilstandsamt. Ist das Kind nicht im Personenstandsregister registriert, bitte die Adoptionsbehörde kontaktieren.
  • ID oder Reisepass des zu adoptierenden Kindes (Kopie)
  • Stellungnahme allfälliger Kinder der gesuchstellenden PersonSofern diese das 12. Altersjahr zurückgelegt haben
  • Zustimmung des leiblichen Vaters bzw. der leiblichen Mutter des Kindes zur AdoptionOder die letztbekannte Adresse, wenn deren Zustimmung aussteht, mit Begründung und Nachweis, warum diese nicht beigebracht werden kann
  • Zustimmung des zu adoptierenden urteilsfähigen Kindes (12 Jahre oder älter)Durch Mitunterzeichnung des Gesuchsformulars UND schriftlicher, altersentsprechender Meinungsäusserung
  • Zustimmungserklärung des zu adoptierenden urteilsfähigen Kindes (12 Jahre oder älter) zum beantragten Familien- und VornamenDurch Unterzeichnung der beantragten Namensführung

Rahmenbedingungen

Gebühren

CHF 500.00 bis CHF 700.00

Der Ablauf

  1. 1Gesuchsformular herunterladen und ausfüllen.Reichen Sie das ausgefüllte und unterzeichnete Dokument zusammen mit den weiteren erforderlichen Unterlagen per Post ein an: Amt für Justiz und Gemeinden, Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen.
  2. 2Prüfung auf Vollständigkeit und gesetzlich vorgeschriebene AbklärungenDie Adoptionsbehörde prüft das Gesuch auf Vollständigkeit und führt die gesetzlich vorgeschriebenen Abklärungen durch. Es wird eingehend geprüft, ob die Adoption dem Wohl des Kindes dient.
  3. 3Entscheidung über das AdoptionsgesuchDas Amt für Justiz und Gemeinden entscheidet über das Adoptionsgesuch.

Adoption Stiefkind (minderjährig)

Rechtliche Adoption eines minderjährigen Stiefkindes durch den Ehepartner, eingetragenen Partner oder Lebenspartner. Voraussetzungen: gemeinsamer Haushalt seit 3 Jahren, 1-jähriges Pflegeverhältnis, Zustimmung der leiblichen Eltern und des Kindes ab 12 Jahren.

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Weiterführende Informationen

Kontakt

VolkswirtschaftsdepartementAmt für Justiz und GemeindenMühlentalstrasse 1058200 Schaffhausen

Öffnungszeiten

Montag – Freitag: 08:00 – 11:30, 14:00 – 17:00

Samstag & Sonntag: Geschlossen

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