Rentner/innen aus Drittstaaten
Aufenthaltsgsuch für drittstaatsangehörige Rentner/innen
Kurzbeschreibung
Drittstaatsangehörige Rentner/innen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis in der Schweiz erhalten.
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Aufenthaltsgsuch für drittstaatsangehörige Rentner/innen
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00 – 11:30, 14:00 – 17:00
Mittwoch: 08:00 – 11:30, 14:00 – 18:00
Samstag & Sonntag: Geschlossen
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Adoption Stiefkind (minderjährig)
Rechtliche Adoption eines minderjährigen Stiefkindes durch den Ehepartner, eingetragenen Partner oder Lebenspartner. Voraussetzungen: gemeinsamer Haushalt seit 3 Jahren, 1-jähriges Pflegeverhältnis, Zustimmung der leiblichen Eltern und des Kindes ab 12 Jahren.
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Adoption Stiefkind (volljährig)
Verfahren zur Adoption eines volljährigen Stiefkindes im Kanton Schaffhausen. Voraussetzung ist unter anderem ein mindestens 1-jähriges Pflegeverhältnis gemäss den Bestimmungen nach Art. 266 ZGB und ein Altersunterschied von mindestens 16 Jahren.
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