Reisedokumente SEM für ausländische Personen
Antragstellung für verschiedene Reisedokumente des SEM für ausländische Personen
Kurzbeschreibung
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) stellt unter besonderen Voraussetzungen folgende Reisedokumente aus: Reiseausweise für Flüchtlinge nach dem Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge; Pässe für eine ausländische Person (Personen nach dem Abkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen), schriftenlose ausländische Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung B oder einer Niederlassungsbewilligung C, Personen mit F- oder N-Ausweis mit Reisegründen oder zur definitiven Ausreise; Rückreisevisa für vorläufig aufgenommene Personen, welche im Besitz eines gültigen Reisedokuments ihres Heimat- oder Herkunftsstaates sind (mit Reisegründen)
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00 – 11:30, 14:00 – 17:00
Mittwoch: 08:00 – 11:30, 14:00 – 18:00
Samstag & Sonntag: Geschlossen
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