Kantonswechsel für Drittstaatsangehörige
Kantonswechsel für Drittstaatsangehörige (Personen, die nicht Staatsangehörige eines EU/EFTA-Staates sind)
Kurzbeschreibung
Wird ein Kantonswechsel durch eine/n Drittstaatsangehörige/n in den Kanton Schaffhausen angestrebt, so muss dazu im Voraus (vor dem Umzug in den Kanton Schaffhausen) eine entsprechende Bewilligung Migrationsamts eingeholt werden.
Kantonswechsel für Drittstaatsangehörige
Kantonswechsel für Drittstaatsangehörige (Personen, die nicht Staatsangehörige eines EU/EFTA-Staates sind)
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00 – 11:30, 14:00 – 17:00
Mittwoch: 08:00 – 11:30, 14:00 – 18:00
Samstag & Sonntag: Geschlossen
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