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Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung

Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung während eines Auslandaufenthalts

Aktualisiert: 6. August 2026

Kurzbeschreibung

Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung während eines Auslandaufenthalts von mehr als sechs Monaten mit beabsichtigter Rückkehr innerhalb von spätestens vier Jahren.

Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung

Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung während eines Auslandaufenthalts

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Kontakt

Departement des InnernMigrationsamt und PassbüroMühlentalstrasse 1058200 Schaffhausen

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00 – 11:30, 14:00 – 17:00

Mittwoch: 08:00 – 11:30, 14:00 – 18:00

Samstag & Sonntag: Geschlossen

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