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Gesuch um Bewilligung einer Namensänderung

Antrag auf Änderung des Vor- oder Familiennamens mit achtenswerten Gründen. Gebühren: CHF 300–400 für positive Entscheide

Aktualisiert: 20. August 2026

Kurzbeschreibung

Sie können beim Amt für Justiz und Gemeinden des Kantons Schaffhausen ein Gesuch um Namensänderung einreichen, wenn Sie achtenswerte Gründe für die Änderung Ihres Vor- oder Familiennamens haben. Der blosse Wille zur Änderung genügt nicht.

Das Verfahren beginnt mit dem Einreichen eines Gesuchsformulars, in dem Sie detailliert darlegen, welche Nachteile Sie durch Ihren aktuellen Namen erfahren und welche Vorteile der neue Name bringen würde. Sie müssen erforderliche Unterlagen wie Personenstandsausweis, Kopie Ihres Passes oder Ihrer ID-Karte einreichen.

Die Behörde prüft Ihr Gesuch und teilt Ihnen einen Entscheid mit. Bei einem positiven Entscheid müssen Sie anschliessend Ihre Ausweise und amtlichen Einträge ändern lassen. Bei Ablehnung können Sie Rekurs einreichen.

Gesuche betreffend minderjährigen Kindern benötigen die Zustimmung der sorgeberechtigten Elternteile. Für die Einholung einer Stellungnahme des nicht sorgeberechtigten Elternteils, erheben wir eine Gebühr über CHF 100.00. Kinder ab 12. Jahren können das Gesuch selbständig stellen.

Gesuch um Bewilligung einer Namensänderung

Antrag auf Änderung des Vor- oder Familiennamens mit achtenswerten Gründen. Gebühren: CHF 300–400 für positive Entscheide

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Voraussetzungen

  • Wohnsitz im Kanton Schaffhausen
  • Achtenswerte Gründe für die Namensänderung müssen vorliegen. Der blosse Wille zur Änderung eines Namens genügt nicht.
  • Bei ausländischer Staatsangehörigkeit: Abklärung beim Heimatstaat oder bei der zuständigen ausländischen Vertretung in der Schweiz, ob die gewünschte Namensänderung nach schweizerischem Recht durch die Behörde des Heimatstaates anerkannt wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Gesuch um Bewilligung einer NamensänderungFormular auf dem Internet verfügbar
  • Kopie des Passes oder der ID-Karte
  • PersonenstandsausweisAusgestellt vom Zivilstandsamt des Heimatortes
  • Ggf. Ausweis über die elterliche Sorgez.B. Kopie des Scheidungsurteils, rechtskräftiger Beschluss der Kindesschutzbehörde (erforderlich je nach Situation)
  • Ggf. Zustimmungserklärung der Eltern, des gesetzlichen Vertreters oder des Stiefelternteils (erforderlich je nach Situation)Auch durch Mitunterzeichnung des Gesuchsformulars möglich
  • Schriftliche Stellungnahme des urteilsfähigen Kindes, falls das Gesuch nicht vom Kind selbst gestellt wird.Jugendliche über 12 Jahre (erforderlich je nach Situation)
  • Zustimmungserklärung oder Stellungnahme des anderen ElternteilsWenn nicht erhältlich, Bekanntgabe der Adresse (erforderlich je nach Situation)
  • Ggf. weitere UnterlagenWelche die angeführten Gründe belegen bzw. aus denen die beantragte Namensführung hervorgeht

Rahmenbedingungen

Gebühren

Für einen positiven Entscheid: CHF 300.00 für Vornamenänderung oder CHF 400.00 für Familiennamenänderung. Die Gebühr erhöht sich um CHF 100.00, wenn eine Stellungnahme des anderen Elternteils einzuholen ist. Falls die Namensänderung mehrere Personen bzw. mehrere minderjährige Kinder betrifft, werden für jede weitere Person CHF 100.00 erhoben. Negative Entscheide kosten CHF 600.00. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Gesuch vorgängig vor Zustellung des Entscheides kostenfrei zurückzuziehen.

Gesuch um Bewilligung einer Namensänderung

Antrag auf Änderung des Vor- oder Familiennamens mit achtenswerten Gründen. Gebühren: CHF 300–400 für positive Entscheide

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Weiterführende Informationen

Kontakt

VolkswirtschaftsdepartementAmt für Justiz und GemeindenMühlentalstrasse 1058200 Schaffhausen

Öffnungszeiten

Montag – Freitag: 08:00 – 11:30, 14:00 – 17:00

Samstag & Sonntag: Geschlossen

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