Erleichterte Einbürgerung / Wiedereinbürgerung
Erleichtertes Verfahren zum Erwerb des Schweizer Bürgerrechts für Verheiratete, Staatenlose, Kinder von Schweizern oder Wiedereinbürgerung ehemaliger Schweizer und Personen der dritten Ausländergeneration.
Kurzbeschreibung
Die erleichterte Einbürgerung ist ein Verfahren zum Erwerb des Schweizer Bürgerrechts für Personen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dies umfasst Personen, die mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind, Staatenlose Kinder, Kinder von eingebürgerten Elternteilen oder Personen der dritten Ausländergeneration.
Die Wiedereinbürgerung ermöglicht es Personen, die in der Vergangenheit das Schweizer Bürgerrecht besassen, dieses erneut zu erwerben.
Das Verfahren beginnt mit der Einreichung eines Gesuches beim Staatssekretariat für Migration (SEM).
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 08:00 – 11:30, 14:00 – 17:00
Samstag & Sonntag: Geschlossen
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