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Erlass von Verfahrenskosten

Gesuch um Erlass von Verfahrenskosten bei dauernder Mittellosigkeit aus Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren.

Aktualisiert: 17. August 2026

Kurzbeschreibung

Personen, die sich in dauernder Mittellosigkeit befinden, können ein Gesuch um Erlass von Verfahrenskosten stellen, die im Rahmen von Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren entstanden sind. Bussen und Geldstrafen können nicht erlassen werden.

Das Sekretariat des Finanzdepartementes prüft die finanzielle Situation der gesuchstellenden Person und entscheidet über das Gesuch. Für die Einreichung ist der Fragebogen "Erlasswesen" vollständig auszufüllen und handschriftlich zu unterzeichnen. Dem Gesuch sind zudem Unterlagen beizulegen, welche die finanzielle Situation nachvollziehbar dokumentieren. Ein allfälliges Vertretungsverhältnis bedarf einer entsprechenden Vollmacht.

Erlass von Verfahrenskosten

Gesuch um Erlass von Verfahrenskosten bei dauernder Mittellosigkeit aus Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren.

Formular (öffnet in neuem Tab)

Voraussetzungen

  • Dauernde Mittellosigkeit liegt vor
  • Verfahrenskosten aus Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren sind angefallen
  • Fragebogen vollständig und wahrheitsgetreu ausfüllen sowie handschriftlich unterzeichnen
  • Vollmacht bei Vertretungsverhältnis

Erforderliche Unterlagen

  • Fragebogen ErlasswesenMuss vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt und handschriftlich unterzeichnet sein
  • LohnabrechnungenBelege für finanzielle Situation
  • Abrechnungen der Pensionskasse und der AHV/IV/EL/ALVFalls zutreffend
  • Bestätigung SozialhilfebezugFalls zutreffend
  • MietvertragBelege für finanzielle Situation
  • Krankenkassen-PrämienausweisBelege für finanzielle Situation
  • Verfügung betreffend PrämienverbilligungFalls zutreffend
  • Aktuelle Bank- und PostauszügeBelege für finanzielle Situation
  • Letzte Steuererklärung und -veranlagungsverfügungBelege für finanzielle Situation
  • SchuldenverzeichnisBelege für finanzielle Situation

Rahmenbedingungen

Gebühren

Es werden keine Kosten erhoben, sofern das Erlassgesuch nicht rechtsmissbräuchlich gestellt wird

Der Ablauf

  1. 1Fragebogen ausfüllenDer Fragebogen Erlasswesen muss vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt werden.
  2. 2Handschriftliche UnterzeichnungDer Fragebogen muss handschriftlich unterzeichnet werden.
  3. 3Belege zusammenstellenFolgende Belege für die finanzielle Situation sind beizufügen: Lohnausweise und Lohnabrechnungen, Bestätigung Versicherungs- und Rentenleistungen, Bestätigung eines Sozialhilfebezuges, Mietvertrag (inkl. Hypothekarzins- und Nebenkostenabrechnungen), Krankenkassen-Prämienausweis und Verfügung betreffend Prämienverbilligung, aktuelle Bank- und Postauszüge, letzte Steuererklärung und -veranlagungsverfügung, Schuldenverzeichnis.
  4. 4Unterlagen per Post einreichenDer Fragebogen ist zusammen mit den Belegen per Post einzureichen.
  5. 5Beurteilung durch Sekretariat FinanzdepartementDas Sekretariat Finanzdepartement beurteilt die finanzielle Situation der betroffenen Person und entscheidet über das Gesuch.

Erlass von Verfahrenskosten

Gesuch um Erlass von Verfahrenskosten bei dauernder Mittellosigkeit aus Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren.

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Weiterführende Informationen

Kontakt

FinanzdepartementSekretariat FinanzdepartementJ.J. Wepfer-Strasse 68200 Schaffhausen

Öffnungszeiten

Montag – Freitag: 08:00 – 11:30, 14:00 – 17:00

Samstag & Sonntag: Geschlossen

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