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Abrechnung der Transportkosten zur Sonderschulung

Rückvergütung der Transportkosten für Schülerinnen und Schüler in einer ausserkantonalen Sonderschule. Der Kanton übernimmt die Kosten für notwendige Transporte zwischen Wohnort und Sonderschule falls eine gültige Kostengutsprache vorhanden ist.

Aktualisiert: 24. August 2026

Kurzbeschreibung

Der Unterricht für Sonderschülerinnen und -schüler ist unentgeltlich. Zur Sonderschulung im Weiteren gehören auch die notwendigen Transporte. Demnach übernimmt der Kanton die Fahrtkosten der Kinder und Jugendlichen in Sonderschulen.

Dieser Service ermöglicht die Rückvergütung von Transportkosten für Schülerinnen und Schüler, die eine Sonderschule ausserhalb des Kantons Schaffhausen besuchen. Die Transporte sind explizit Teil der Sonderschulleistungen und müssen vom Kanton finanziert werden, sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Das Verfahren beginnt mit der Einreichung eines Gesuches bei der Abteilung Aufsicht Sonderschulung und Therapien. Nach Erhalt wird das Gesuch geprüft und bei positivem Entscheid wird zeitnah die Kostengutsprache erteilt. Eine gültige Kostengutsprache ist Voraussetzung für die Leistungsausrichtung.

Die Gesuchsteller können verschiedene Transportmittel geltend machen: öffentliche Verkehrsmittel (Einzelbillette oder Abonnemente), Sammeltransporte durch die Sonderschulinstitution, Privatauto (CHF 0.70/km) oder Taxi. Die Abteilung Aufsicht Sonderschulung und Therapien prüft die Anträge und erteilt die Kostengutsprache.

HEILPÄDAGOGIK UND LOGOPÄDIE IM FRÜHBEREICH: Wenn die regelmässige Förderung des Kindes in den Therapieräumen der Frühförderung stattfindet, werden den Erziehungsberechtigten die Kosten für die Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Therapieräumen vergütet. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls mit diesem Formular. Es wird den Erziehungsberechtigten, mit entsprechenden Informationen, von der Frühförderstelle abgegeben.

Abrechnung der Transportkosten zur Sonderschulung

Rückvergütung der Transportkosten für Schülerinnen und Schüler in einer ausserkantonalen Sonderschule. Der Kanton übernimmt die Kosten für notwendige Transporte zwischen Wohnort und Sonderschule falls eine gültige Kostengutsprache vorhanden ist.

Formular (öffnet in neuem Tab)

Voraussetzungen

  • Es besteht eine gültige Kostengutsprache für die Übernahme der Transportkosten in einer ausserkantonalen Sonderschule
  • Transportkosten sind entstanden

Erforderliche Unterlagen

  • Abrechnungsformular Transportkosten zu ausserkantonaler Sonderschule
  • Belege der FahrkostenQuittungen, Rechnungen oder andere Nachweise der entstandenen Transportkosten

Der Ablauf

  1. 1Es besteht ausserkantonale Sonderschulung mit gültiger Kostengutsprache für die TransportkostenBitte prüfen, ob eine gültige Kostengutsprache für die Übernahme der Transportkosten vorhanden ist.
  2. 2Abrechnungsformular ausfüllen und bei der Abteilung Aufsicht Sonderschulung und Therapien einreichenEinreichung des vollständig ausgefüllten Abrechnungsformulars für die Rückvergütung der Transportkosten mit Belegen der Fahrkosten.
  3. 3Prüfung der Transportkosten durch die Abteilung Aufsicht Sonderschulung und TherapienNach Erhalt de Abrechnung wird diese geprüft.
  4. 4Entscheid und RückvergütungBei positivem Entscheid wird zeitnah eine Rückvergütung veranlasst.

Abrechnung der Transportkosten zur Sonderschulung

Rückvergütung der Transportkosten für Schülerinnen und Schüler in einer ausserkantonalen Sonderschule. Der Kanton übernimmt die Kosten für notwendige Transporte zwischen Wohnort und Sonderschule falls eine gültige Kostengutsprache vorhanden ist.

Formular (öffnet in neuem Tab)

Kontakt

ErziehungsdepartementAufsicht Sonderschulung und TherapienFrauengasse 12 8200 Schaffhausen

Öffnungszeiten

Montag – Freitag: 08:00 – 11:30, 14:00 – 17:00

Samstag & Sonntag: Geschlossen

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