Meldung verimpfte Dosen (HPV-Impfungen)
Ärztinnen und Ärzte melden verimpfte HPV-Dosen jährlich bis 15. Januar des Folgejahres an das Gesundheitsamt Schaffhausen. Unterscheidung zwischen schulärztlichen und Privatimpfungen erforderlich.
Kurzbeschreibung
Ärztinnen und Ärzte, die im Rahmen des Kantonalen HPV-Impfprogramms oder im Zusammenhang mit schulärztlicher Tätigkeit Impfungen vornehmen, sind verpflichtet, die verimpften Dosen jährlich zu melden.
Die Meldung erfolgt mittels Erfassungsformular für HPV-Impfungen. Dabei müssen die Daten der verimpften Dosen für das Vorjahr erfasst werden. Es ist wichtig, zwischen Impfungen im Rahmen der schulärztlichen Tätigkeit und Privatimpfungen zu unterscheiden.
Die ausgefüllten Formulare müssen zusammen mit einer vollständigen Rechnung bis spätestens 15. Januar für das Vorjahr beim Gesundheitsamt Schaffhausen eingereicht werden.
Meldung verimpfte Dosen (HPV-Impfungen)
Ärztinnen und Ärzte melden verimpfte HPV-Dosen jährlich bis 15. Januar des Folgejahres an das Gesundheitsamt Schaffhausen. Unterscheidung zwischen schulärztlichen und Privatimpfungen erforderlich.
Voraussetzungen
- Ärztinnen und Ärzte, welche im Rahmen des Kantonalen HPV-Impfprogramms Impfungen vornehmen
- Ärztinnen und Ärzte, welche im Zusammenhang mit der schulärztlichen Tätigkeit Impfungen vornehmen
- Formular muss ausgefüllt sein
- vollständige Rechnung mit QR-Code muss vorhanden sein
- Unterscheidung zwischen schulärztlichen Impfungen und Privatimpfungen erforderlich
- Vorrat per 31.12.xxxx muss vermerkt sein
Erforderliche Unterlagen
- Erfassungsformular für HPV-ImpfungenVorrat vermerken!
- Rechnung bzw. Einzahlungsschein mit QR-CodeNicht vergessen!
Rahmenbedingungen
Fristen
Bis spätestens 15. Januar des Folgejahres
Der Ablauf
- 1Daten sammelnSammeln Sie die Daten der verimpften Dosen
- 2Formular ausfüllenFüllen Sie das Erfassungsformular für HPV-Impfungen aus. Erfassen Sie Semester, Name/Initialen, Geburtsdatum, Wohnort, Impfdatum, Dosisnummer und unterscheiden Sie zwischen schulärztlichen Impfungen und Privatimpfungen. Zusätzlich benötigen wir den aktuellen Vorrat an Impfdosen.
- 3Rechnung mit QR-Code vorbereitenBereiten Sie die Rechnung vor
- 4Unterlagen einreichenSenden Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit der Rechnung an das Gesundheitsamt Schaffhausen.
Meldung verimpfte Dosen (HPV-Impfungen)
Ärztinnen und Ärzte melden verimpfte HPV-Dosen jährlich bis 15. Januar des Folgejahres an das Gesundheitsamt Schaffhausen. Unterscheidung zwischen schulärztlichen und Privatimpfungen erforderlich.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 08:00 – 11:30, 14:00 – 17:00
Samstag & Sonntag: Geschlossen
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