Meldung über Hundebiss an Mensch
Meldung von Hundebissverletzungen bei Menschen an das Veterinäramt. Ärzte und Ärztinnen melden ärztlich versorgte Hundebissverletzungen mit Formular.
Kurzbeschreibung
Gemäss Art. 78 Tierschutzverordnung müssen Ärzte und Ärztinnen Hundebisse, die zu erheblichen Verletzungen führen, melden. Eine erhebliche Verletzung eines Menschen ist definiert als eine ärztlich versorgte Hundebissverletzung.
Die Meldung erfolgt mit einem standardisierten Formular, das alle relevanten Informationen zum Vorfall, zum verletzten Menschen und zum Hund. (Persönliche Angaben zur verletzten Person dürfen nur mit Zustimmung der Person angegeben werden, ansonsten müssen die Angaben in anonymisierter Form erfolgen.) Das Formular wird von der Ärztin oder dem Arzt ausgefüllt, unterzeichnet und dem Veterinäramt eingereicht. Die Meldung wird anschliessend geprüft und bewertet, um das Risiko des Hundes einzuschätzen und erforderlichenfalls Massnahmen einzuleiten.
Meldung über Hundebiss an Mensch
Meldung von Hundebissverletzungen bei Menschen an das Veterinäramt. Ärzte und Ärztinnen melden ärztlich versorgte Hundebissverletzungen mit Formular.
Voraussetzungen
- Hundebissverletzung, die ärztlich versorgt wird (erhebliche Verletzung beim Menschen)
- Für Ärzte: Patient oder rechtlicher Vertreter muss Angabe der Personalien ausdrücklich erlauben (anonymisierte Daten aber erforderlich)
- Meldepflicht erfüllen und Meldeformular ausfüllen
Der Ablauf
- 1Meldepflicht erfüllenHundebisse sind meldepflichtig und müssen gemeldet werden. Ärzte müssen Hundebissverletzungen beim Menschen dem Veterinäramt melden.
- 2Meldeformular herunterladenDas Meldeformular zur Meldung von Hundebissverletzungen beim Menschen steht als Download zur Verfügung.
- 3Meldeformular ausfüllenDas Meldeformular kann entweder ausgedruckt und handschriftlich mit den entsprechenden Angaben vervollständigt werden oder digital ausgefüllt werden. Erforderlich sind anonymisierte Daten (Alter, Geschlecht, Verletzungstyp) sowie Angaben zum Vorfall und zum Hund.
- 4Meldeformular signierenDas Meldeformular muss von der Ärztin oder dem Arzt signiert und mit Stempel versehen werden.
- 5Meldeformular einreichenDas signierte Meldeformular wird per E-Mail an veterinaeramt@sh.ch oder per Post an das Veterinäramt eingereicht: Kanton Schaffhausen, Veterinäramt, Mühlentalstrasse 188, CH-8200 Schaffhausen, veterinaeramt@sh.ch.
- 6ZuständigkeitsprüfungDas Veterinäramt prüft, ob es zuständig ist. Für Verwaltungsmassnahmen ist grundsätzlich der Wohnsitzkanton des Hundehalters zuständig. Für Strafverfolgung ist der Kanton des Vorfalls zuständig. Ggf. erfolgt Weiterleitung an den zuständigen Kanton.
- 7InformationsbeschaffungEine sachverständige Person des Veterinäramts beschafft Informationen: Vorakten, Befragung des Hundehalters, Zeugen, Umfeld (Amtsstellen, Haustierarzt etc.).
- 8MassnahmenfestlegungDas Veterinäramt entscheidet basierend aufgrund der Ergebnisse der Abklärungen und der daraus folgenden Risikoabschätzung über allfällige Massnahmen. Diese können sein: - Maulkorb- und Leinenpflicht - Verpflichtung zum Besuch einer Hundeschule - Verhaltensabklärung - Beschlagnahmung und Umplatzierung oder Euthanasie des Hundes - Strafanzeige Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Das Veterinäramt wählt die Massnahmen, welche geeignet sind, weitere Vorfälle möglichst zu verhindern.
Meldung über Hundebiss an Mensch
Meldung von Hundebissverletzungen bei Menschen an das Veterinäramt. Ärzte und Ärztinnen melden ärztlich versorgte Hundebissverletzungen mit Formular.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 07:30 – 11:30, 13:30 – 16:30
Samstag & Sonntag: Geschlossen
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