Gesuch um Übernahme der Transportkosten bei ausserkantonalen Sonderschulungen
Gesuch um Übernahme der Transportkosten für Schülerinnen und Schüler in einer ausserkantonalen Sonderschule. Gesuchstellung, Prüfung und Entscheid durch die Abteilung Aufsicht Sonderschulung und Therapien.
Kurzbeschreibung
Der Unterricht für Sonderschülerinnen und -schüler ist unentgeltlich. Zur Sonderschulung im Weiteren gehören auch die notwendigen Transporte. Demnach übernimmt der Kanton die Fahrtkosten der Kinder und Jugendlichen in Sonderschulen.
Dieser Service ermöglicht die Rückvergütung von Transportkosten für Schülerinnen und Schüler, die eine Sonderschulung ausserhalb des Kantons Schaffhausen besuchen. Die Transporte sind explizit Teil der Sonderschulleistungen und müssen vom Kanton finanziert werden, sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Verfahren beginnt mit der Einreichung eines Gesuches bei der Abteilung Aufsicht Sonderschulung und Therapien. Nach Erhalt wird das Gesuch geprüft und bei positivem Entscheid wird zeitnah die Kostengutsprache erteilt. Eine gültige Kostengutsprache ist Voraussetzung für die Leistungsausrichtung.
Die Gesuchsteller können verschiedene Transportmittel geltend machen: öffentliche Verkehrsmittel (Einzelbillette oder Abonnemente), Sammeltransporte durch die Sonderschulinstitution, Privatauto (CHF 0.70/km) oder Taxi. Die Abteilung Aufsicht Sonderschulung und Therapien prüft die Gesuche und erteilt die Kostengutsprache.
HEILPÄDAGOGIK UND LOGOPÄDIE IM FRÜHBEREICH: Wenn die regelmässige Förderung des Kindes in den Therapieräumen der Frühförderung stattfindet, werden den Erziehungsberechtigten die Kosten für die Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Therapieräumen vergütet. Bei der Logopädischen Frühförderung ist das «Kinderdatenblatt LFS» und bei der Heilpädagogischen Früherziehung die «Empfehlung des behandelnden Arztes» betreffend Heilpädagogische Früherziehung die Voraussetzung für eine Übernahme der Kosten.
Gesuch um Übernahme der Transportkosten bei ausserkantonalen Sonderschulungen
Gesuch um Übernahme der Transportkosten für Schülerinnen und Schüler in einer ausserkantonalen Sonderschule. Gesuchstellung, Prüfung und Entscheid durch die Abteilung Aufsicht Sonderschulung und Therapien.
Voraussetzungen
- gültige Sonderschulverfügung in einer ausserkantonalen Sonderschule
- Transportkosten entstehen
Erforderliche Unterlagen
- Gesuch/Kostengutsprache für den Transport bei ausserkantonaler SonderschulungFormular mit Angaben zu Absender, Schule, Eltern, Kind, Transportmittel und Begleitperson
Der Ablauf
- 1Gesuch Transportkosten bei der Abteilung Aufsicht Sonderschulung und Therapien einreichenEinreichung des Gesuches für die Rückvergütung der Transportkosten.
- 2Prüfung des Gesuches durch die Abteilung Aufsicht Sonderschulung und TherapienNach Erhalt des Gesuches wird dieses geprüft.
- 3Erteilung der Kostengutsprache für die Transportkosten durch die Abteilung Aufsicht Sonderschulung und TherapienDie Kostengutsprache wird erteilt. Nun besteht die Möglichkeit mit separatem Dokument die Abrechnung der Transportkosten einzureichen.
Gesuch um Übernahme der Transportkosten bei ausserkantonalen Sonderschulungen
Gesuch um Übernahme der Transportkosten für Schülerinnen und Schüler in einer ausserkantonalen Sonderschule. Gesuchstellung, Prüfung und Entscheid durch die Abteilung Aufsicht Sonderschulung und Therapien.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 08:00 – 11:30, 14:00 – 17:00
Samstag & Sonntag: Geschlossen
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Rückvergütung der Transportkosten für Schülerinnen und Schüler in einer ausserkantonalen Sonderschule. Der Kanton übernimmt die Kosten für notwendige Transporte zwischen Wohnort und Sonderschule falls eine gültige Kostengutsprache vorhanden ist.
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