Gesuch um Schulgelderlass bzw. -ermässigung für den Schulbesuch an der Kantonsschule des Kantons Schaffhausen
Antrag auf Schulgelderlass oder -ermässigung für Schüler/innen der Kantonsschule Schaffhausen. Gesuchsteller/innen können eine teilweise oder vollständige Befreiung von Schulgeldzahlungen beantragen.
Kurzbeschreibung
Der Unterricht an den öffentlichen Schulen im Kanton Schaffhausen ist für Schülerinnen und Schüler festem Wohnsitz im Kanton Schaffhausen unentgeltlich. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler wird grundsätzlich ein Schulgeld erhoben, dessen Höhe vom Schulträger festgesetzt wird.
Das Erziehungsdepartement kann auf begründetes Gesuch hin das Schulgeld ermässigen oder erlassen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Schulgeldbeteiligung bzw. -übernahme besteht nicht..
Das Gesuch muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet eingereicht werden. Es müssen Angaben zur Person des Schülers/der Schülerin sowie zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern oder Erziehungsberechtigten gemacht werden. Eine Begründung für das Gesuch ist erforderlich.
Eventuell besteht die Möglichkeit, Stipendien zu beantragen. Fragen Sie hierfür bei Ihrem Wohnortskanton nach.
Gesuch um Schulgelderlass bzw. -ermässigung für den Schulbesuch an der Kantonsschule des Kantons Schaffhausen
Antrag auf Schulgelderlass oder -ermässigung für Schüler/innen der Kantonsschule Schaffhausen. Gesuchsteller/innen können eine teilweise oder vollständige Befreiung von Schulgeldzahlungen beantragen.
Der Ablauf
- 1Gesuchformular beschaffenDas Formular "Gesuch um Schulgelderlass bzw. -ermässigung für den Schulbesuch an der Kantonsschule des Kantons Schaffhausen" herunterladen.
- 2Gesuchformular ausfüllenDas Formular vollständig ausfüllen. Angaben zur Person des Schülers/der Schülerin, zu den Eltern oder Erziehungsberechtigten sowie zu den wirtschaftlichen Verhältnissen (Einkommen, Vermögen, Unterhaltsleistungen) machen. Begründung für das Gesuch angeben.
- 3Formular unterzeichnenDas Formular von der/dem Gesuchsteller/in und von der/dem Erziehungsberechtigten unterzeichnen.
- 4Gesuch einreichenDas unterzeichnete Gesuch an die Abteilung Ausbildungsbeiträge, einreichen. Per Mail an: ausbildungsbeitraege@sh.ch oder Per Post an: Ringkengässchen 18, 8200 Schaffhausen
- 5Bearbeitung und EntscheidungDie Abteilung Ausbildungsbeiträge prüft das Gesuch und gibt zu Handen des Erziehungsdepartements eine Empfehlung ab. Aufgrund der Entscheidung des Erziehungsdepartement wird eine Verfügung erstellt. Die Verfügung wird Ihnen und der Kantonsschule Schaffhausen zugestellt.
Gesuch um Schulgelderlass bzw. -ermässigung für den Schulbesuch an der Kantonsschule des Kantons Schaffhausen
Antrag auf Schulgelderlass oder -ermässigung für Schüler/innen der Kantonsschule Schaffhausen. Gesuchsteller/innen können eine teilweise oder vollständige Befreiung von Schulgeldzahlungen beantragen.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 12:00, 14:00 – 17:00
Samstag & Sonntag: Geschlossen
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