Gesuch-Fahrzeuganmeldung im Standortkanton
Zulassung eines Fahrzeuges im Kanton Schaffhausen mit Standort im Kanton. Erforderlich sind Fahrzeugausweis, Wohnsitzbestätigung, Parkplatznachweis (Mietvertrag) und Versicherungsnachweis. Die Fahrzeuganmeldung im Standortkanton Schaffhausen ist erforderlich, wenn sich Ihr Fahrzeug mehrheitlich im Kanton Schaffhausen befindet. Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt ist für die Vollzug des Strassenverkehrsrechts und die Ausstellung von Fahrzeugausweisen zuständig. Zur Anmeldung füllen Sie das Gesuchsformular aus und reichen es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (Fahrzeugausweis, Wohnsitzbestätigung, Parkplatznachweis (Mietvertrag), Versicherungsnachweis) beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt ein. Das Formular kann entweder ausgedruckt und handschriftlich oder digital am Computer ausgefüllt werden.
Kurzbeschreibung
Sie möchten ein Fahrzeug mit Standort im Kanton Schaffhausen zulassen?
Gesuch-Fahrzeuganmeldung im Standortkanton
Zulassung eines Fahrzeuges im Kanton Schaffhausen mit Standort im Kanton. Erforderlich sind Fahrzeugausweis, Wohnsitzbestätigung, Parkplatznachweis (Mietvertrag) und Versicherungsnachweis. Die Fahrzeuganmeldung im Standortkanton Schaffhausen ist erforderlich, wenn sich Ihr Fahrzeug mehrheitlich im Kanton Schaffhausen befindet. Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt ist für die Vollzug des Strassenverkehrsrechts und die Ausstellung von Fahrzeugausweisen zuständig. Zur Anmeldung füllen Sie das Gesuchsformular aus und reichen es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (Fahrzeugausweis, Wohnsitzbestätigung, Parkplatznachweis (Mietvertrag), Versicherungsnachweis) beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt ein. Das Formular kann entweder ausgedruckt und handschriftlich oder digital am Computer ausgefüllt werden.
Voraussetzungen
- Fahrzeug mit Standort im Kanton Schaffhausen
- Gültige Fahrzeugversicherung erforderlich
- Fahrzeugdaten müssen korrekt erfasst sein
Der Ablauf
- 1Gesuchsformular herunterladenDas Gesuchsformular steht als Download zur Verfügung.
- 2Gesuchsformular ausdrucken oder digital ausfüllenDas Formular kann entweder ausgedruckt und handschriftlich ausgefüllt oder digital am Computer ausgefüllt werden.
- 3Gesuch vervollständigenVervollständigen Sie das Gesuchsformular mit Ihren Angaben und den erforderlichen Unterlagen (Fahrzeugausweis, Wohnsitzbestätigung, Parkplatznachweis (Mietvertrag), Versicherungsnachweis).
- 4Antrag stellenReichen Sie den ausgefüllten Antrag zur Fahrzeugzulassung beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt ein.
Gesuch-Fahrzeuganmeldung im Standortkanton
Zulassung eines Fahrzeuges im Kanton Schaffhausen mit Standort im Kanton. Erforderlich sind Fahrzeugausweis, Wohnsitzbestätigung, Parkplatznachweis (Mietvertrag) und Versicherungsnachweis. Die Fahrzeuganmeldung im Standortkanton Schaffhausen ist erforderlich, wenn sich Ihr Fahrzeug mehrheitlich im Kanton Schaffhausen befindet. Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt ist für die Vollzug des Strassenverkehrsrechts und die Ausstellung von Fahrzeugausweisen zuständig. Zur Anmeldung füllen Sie das Gesuchsformular aus und reichen es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (Fahrzeugausweis, Wohnsitzbestätigung, Parkplatznachweis (Mietvertrag), Versicherungsnachweis) beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt ein. Das Formular kann entweder ausgedruckt und handschriftlich oder digital am Computer ausgefüllt werden.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 08:00 – 12:00, 13:00 – 17:00
Samstag & Sonntag: Geschlossen
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Abrechnung der Transportkosten zur Sonderschulung
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Abtretung eines Kontrollschildes
Verzicht auf Ihr Kontrollschild zugunsten eines Dritten.
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Antrag auf Befreiung von der Schwerverkehrsabgabe (Fahrschulfahrzeuge)
Beantragen Sie die Befreiung Ihrer Fahrschulfahrzeuge von der Schwerverkehrsabgabe. Reichen Sie das Antragsformular mit dem Original-Fahrzeugausweis ein.
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Schausteller und Zirkusbetriebe können einen Antrag auf begünstigte Veranlagung oder Befreiung von der Schwerverkehrsabgabe für ihre Fahrzeuge stellen. Die Fahrzeuge dürfen ausschliesslich zum Transport von Schausteller- und Zirkusmaterial verwendet werden.
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