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Antrag auf Befreiung von der Schwerverkehrsabgabe (Fahrschulfahrzeuge)

Beantragen Sie die Befreiung Ihrer Fahrschulfahrzeuge von der Schwerverkehrsabgabe. Reichen Sie das Antragsformular mit dem Original-Fahrzeugausweis ein.

Aktualisiert: 24. August 2026

Kurzbeschreibung

Fahrschulfahrzeuge können unter bestimmten Voraussetzungen von der Schwerverkehrsabgabe befreit werden. Dieses Verfahren ermöglicht es Fahrschulen, einen Antrag auf Befreiung einzureichen.

Um die Befreiung zu beantragen, laden Sie das Antragsformular herunter, füllen es vollständig aus und unterzeichnen es. Dem Antrag müssen Sie den Original-Fahrzeugausweis beifügen. Den signierten Antrag per Post einreichen.

Antrag auf Befreiung von der Schwerverkehrsabgabe (Fahrschulfahrzeuge)

Beantragen Sie die Befreiung Ihrer Fahrschulfahrzeuge von der Schwerverkehrsabgabe. Reichen Sie das Antragsformular mit dem Original-Fahrzeugausweis ein.

Formular (öffnet in neuem Tab)

Voraussetzungen

  • Fahrschulfahrzeug vorhanden
  • Antragsformular wurde heruntergeladen
  • Antragsformular ist ausgefüllt und unterzeichnet

Erforderliche Unterlagen

  • Fahrzeugausweis im Original

Antrag auf Befreiung von der Schwerverkehrsabgabe (Fahrschulfahrzeuge)

Beantragen Sie die Befreiung Ihrer Fahrschulfahrzeuge von der Schwerverkehrsabgabe. Reichen Sie das Antragsformular mit dem Original-Fahrzeugausweis ein.

Formular (öffnet in neuem Tab)

Kontakt

BaudepartementStrassenverkehrs- und SchifffahrtsamtErnst Müller-Strasse 28207 Schaffhausen

Öffnungszeiten

Montag – Freitag: 08:00 – 12:00, 13:00 – 17:00

Samstag & Sonntag: Geschlossen

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