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Antrag auf begünstigte Veranlagung oder Befreiung von der Schwerkehrsabgabe (Fahrzeuge des Schausteller- und Zirkusgewerbes)

Schausteller und Zirkusbetriebe können einen Antrag auf begünstigte Veranlagung oder Befreiung von der Schwerverkehrsabgabe für ihre Fahrzeuge stellen. Die Fahrzeuge dürfen ausschliesslich zum Transport von Schausteller- und Zirkusmaterial verwendet werden.

Aktualisiert: 24. August 2026

Kurzbeschreibung

Das Antragsformular steht als Download bereit und kann digital oder in Papierform ausgefüllt werden. Der unterzeichnete Antrag wird zusammen mit den erforderlichen Dokumenten (insbesondere Fahrzeugausweis im Original) eingereicht.

Antrag auf begünstigte Veranlagung oder Befreiung von der Schwerkehrsabgabe (Fahrzeuge des Schausteller- und Zirkusgewerbes)

Schausteller und Zirkusbetriebe können einen Antrag auf begünstigte Veranlagung oder Befreiung von der Schwerverkehrsabgabe für ihre Fahrzeuge stellen. Die Fahrzeuge dürfen ausschliesslich zum Transport von Schausteller- und Zirkusmaterial verwendet werden.

Formular (öffnet in neuem Tab)

Voraussetzungen

  • Sie sind Schausteller oder arbeiten im Zirkusgewerbe
  • Sie möchten ein Fahrzeug begünstigt veranlagen oder von der Schwerverkehrsabgabe befreien lassen
  • Antragsformular wurde heruntergeladen
  • Antragsformular ist ausgefüllt und unterzeichnet

Erforderliche Unterlagen

  • Fahrzeugausweis im Original

Der Ablauf

  1. 1Antragsformular herunterladen
  2. 2Antragsformular ausfüllen und unterzeichnen
  3. 3Erforderliche Dokumente zusammenstellenStellen Sie sicher, dass die erforderlichen Dokumente beiliegen, insbesondere der Fahrzeugausweis im Original.
  4. 4Reichen Sie das ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Dokumenten ein.

Antrag auf begünstigte Veranlagung oder Befreiung von der Schwerkehrsabgabe (Fahrzeuge des Schausteller- und Zirkusgewerbes)

Schausteller und Zirkusbetriebe können einen Antrag auf begünstigte Veranlagung oder Befreiung von der Schwerverkehrsabgabe für ihre Fahrzeuge stellen. Die Fahrzeuge dürfen ausschliesslich zum Transport von Schausteller- und Zirkusmaterial verwendet werden.

Formular (öffnet in neuem Tab)

Kontakt

BaudepartementStrassenverkehrs- und SchifffahrtsamtErnst Müller-Strasse 28207 Schaffhausen

Öffnungszeiten

Montag – Freitag: 08:00 – 12:00, 13:00 – 17:00

Samstag & Sonntag: Geschlossen

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