Gesuch Beschäftigung Jugendliche unter 15 Jahren
Bewilligung für die Beschäftigung von schulentlassenen Jugendlichen unter 15 Jahren. Erforderlich: ärztliches Zeugnis, Lehrvertrag und Gesuchformular beim kantonalen Arbeitsinspektorat einreichen.
Kurzbeschreibung
Schulentlassene Jugendliche, die das 14. Altersjahr vollendet haben, können unter bestimmten Bedingungen bereits vor dem 15. Geburtstag eine regelmässige Beschäftigung aufnehmen. Dies ist nur im Rahmen der beruflichen Grundbildung oder eines Förderprogramms möglich und erfordert eine kantonale Ausnahmebewilligung.
Die Beschäftigung darf die Gesundheit, Sicherheit sowie die physische und psychische Entwicklung des Jugendlichen nicht gefährden. Ein ärztliches Zeugnis muss bestätigen, dass der Gesundheitszustand die vorzeitige Aufnahme einer regelmässigen Beschäftigung erlaubt. Zusätzlich muss ein unterschriebener Lehrvertrag vorliegen.
Das Gesuch wird beim kantonalen Arbeitsinspektorat eingereicht und nach Prüfung aller erforderlichen Unterlagen entschieden.
Gesuch Beschäftigung Jugendliche unter 15 Jahren
Bewilligung für die Beschäftigung von schulentlassenen Jugendlichen unter 15 Jahren. Erforderlich: ärztliches Zeugnis, Lehrvertrag und Gesuchformular beim kantonalen Arbeitsinspektorat einreichen.
Voraussetzungen
- Jugendlicher muss das 14. Altersjahr vollendet haben
- Jugendlicher muss schulentlassen sein
- Beschäftigung muss im Rahmen der beruflichen Grundbildung oder eines Förderprogramms erfolgen
- Ärztliches Zeugnis muss bestätigen, dass der Gesundheitszustand die vorzeitige Aufnahme einer regelmässigen Beschäftigung erlaubt
- Die vorgesehene Tätigkeit darf die Gesundheit, Sicherheit sowie die physische und psychische Entwicklung der Jugendlichen nicht gefährden
- Unterschriebener Lehrvertrag muss vorliegen
- Gesuch für die Beschäftigung von Jugendlichen unter 15 Jahren muss ausgefüllt sein
- Gesuch für die Beschäftigung von Jugendlichen unter 15 Jahren muss unterzeichnet sein
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Formular 'Gesuch für die Beschäftigung von Jugendlichen unter 15 Jahren'
- Kopie des unterschriebenen Lehrvertrags
- Arztzeugnis gemäss Leitfaden "Ärztliche Eignungsuntersuchung für Jugendliche vor oder in der beruflichen Grundbildung" des SECODie ärztliche Untersuchung muss gemäss dem SECO-Leitfaden durchgeführt werden
Rahmenbedingungen
Gebühren
150 CHF - 300 CHF
Der Ablauf
- 1Gesuchsformular herunterladenDas Gesuchsformular steht als Download zur Verfügung.
- 2Formular ausdruckenBitte drucken Sie das heruntergeladene Gesuchsformular aus.
- 3Gesuchsformular ausfüllen und unterzeichnenDas heruntergeladene Gesuchsformular muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden.
- 4Ärztliche Eignungsuntersuchung durchführen lassenDer Jugendliche muss eine ärztliche Untersuchung gemäss dem Leitfaden "Ärztliche Eignungsuntersuchung für Jugendliche vor oder in der beruflichen Grundbildung" des SECO absolvieren. Das Arztzeugnis muss bestätigen, dass der Gesundheitszustand die vorzeitige Aufnahme einer regelmässigen Beschäftigung erlaubt und die vorgesehene Tätigkeit die Gesundheit, Sicherheit sowie die physische und psychische Entwicklung nicht gefährdet.
- 5Unterlagen zusammenstellenFolgende Unterlagen müssen zusammengestellt werden: ausgefülltes Gesuchformular, Kopie des unterschriebenen Lehrvertrags und Arztzeugnis.
- 6Gesuch mit Beilagen per Post oder E-Mail einreichenDas ausgefüllte und unterzeichnete Dokument wird per Post an die angegebene Adresse eingereicht: Kanton Schaffhausen, Arbeitsinspektorat, Mühlentalstrasse 105, CH-8200 Schaffhausen oder per E-Mail an: arbeitsinspektorat@sh.ch
- 7Prüfung und RückmeldungDie Behörde prüft das Gesuch und wird sich zeitnah mit dem Antragsteller in Verbindung setzen.
Gesuch Beschäftigung Jugendliche unter 15 Jahren
Bewilligung für die Beschäftigung von schulentlassenen Jugendlichen unter 15 Jahren. Erforderlich: ärztliches Zeugnis, Lehrvertrag und Gesuchformular beim kantonalen Arbeitsinspektorat einreichen.
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 – 12:00, 13:30 – 17:00
Mittwoch: 10:00 – 12:00, 13:30 – 17:00
Freitag: 08:00 – 12:00, 13:30 – 16:30
Samstag & Sonntag: Geschlossen
Verwandte Services
Finden Sie hier weitere hilfreiche Angebote
- – Online starten
Abrechnung der Transportkosten zur Sonderschulung
Rückvergütung der Transportkosten für Schülerinnen und Schüler in einer ausserkantonalen Sonderschule. Der Kanton übernimmt die Kosten für notwendige Transporte zwischen Wohnort und Sonderschule falls eine gültige Kostengutsprache vorhanden ist.
- – Online erledigen
Anmeldung Änderungen Einzelunternehmen
Melden Sie Änderungen bei Ihrem Einzelunternehmen an – Firmaname, Sitz, Domizil, Zweck oder Personalien. Formular ausfüllen, unterzeichnen und per Post einreichen.
- – Online starten
Anmeldung zur Jägerprüfung
Anmeldung zur kantonalen Jägerprüfung im Kanton Schaffhausen. Voraussetzung: Besuch des einjährigen Vorbereitungskurses und praktische Vorkenntnisse (Grünes Lehrjahr).
- – Online erledigen
Anmeldung Neueintragung Einzelunternehmen ins Handelsregister
Anmeldung eines Einzelunternehmens zur Neueintragung im Handelsregister des Kantons Schaffhausen. Erforderlich für Geschäftsbetriebe mit Jahresumsatz ab CHF 100'000.
- – Online starten
Anmeldung Neueintragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) (Beurkundung hat bereits stattgefunden)
Anmeldung einer neu gegründeten GmbH ins Handelsregister des Kantons Schaffhausen nach erfolgter Beurkundung. Einreichung des Anmeldeformulars mit erforderlichen Unterlagen und Unterschriften.
Ist diese Seite verständlich?