Anmeldung von Personenmutationen im Handelsregister
Melden Sie Änderungen bei im Handelsregister eingetragenen Personen beim Handelsregisteramt an.
Kurzbeschreibung
Mit diesem Service können Sie Änderungen beim obersten Leitungs- und Verwaltungsorgan (z.B. Verwaltungsrat, Geschäftsführung) oder bei zeichnungsberechtigten Personen beim Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen anmelden. Dies umfasst Neueintragungen, Mutationen und Austritte von Personen sowie Änderungen von Zeichnungsberechtigungen.
Wird eine Person zum ersten Mal bei einer Gesellschaft mit einer Zeichnungsberechtigung eingetragen, ist stets eine Unterschriftsbeglaubigung einzureichen. Diese kann entweder am Schalter des Handelsregisteramtes oder bei einer anderen hierzu befähigten Stelle geschehen. Bei einer Beglaubigung im Ausland ist eine Apostille oder eine Überbeglaubigung notwendig. Zur Erfassung der Angaben gemäss Art. 24b HRegV kann die Einreichung einer ID-/Passkopie notwendig sein.
Die Anmeldung erfolgt mittels eines standardisierten Anmeldeformulars, das unterzeichnet und im Original per Post oder auf elektronischem Weg eingereicht werden muss. Je nach Art der Änderung können zusätzliche Unterlagen wie Protokolle von General- oder Gesellschafterversammlungen, Protokolle des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung jeweils im Original, eingereicht werden müssen. Erfolgt die Übermittlung auf elektronischem Weg, müssen sämtliche Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden. Die Übermittlung muss über eine vom Bund anerkannte Zustellplattform erfolgen (z.B. InkaMail). Mischformen der Art der Übermittlung sind unzulässig. Entweder müssen alle Unterlangen in Papierform oder elektronisch eingereicht werden.
Das Handelsregisteramt prüft die eingereichten Unterlagen und nimmt die Änderungen in das Handelsregister auf. Die Publikation erfolgt im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).
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Montag – Freitag: 08:30 – 11:30, 13:30 – 16:30
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