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Anmeldung zur Jägerprüfung

Anmeldung zur kantonalen Jägerprüfung im Kanton Schaffhausen. Voraussetzung: Besuch des einjährigen Vorbereitungskurses und praktische Vorkenntnisse (Grünes Lehrjahr).

Aktualisiert: 4. August 2026

Kurzbeschreibung

Die Anmeldung zur Jägerprüfung ist der erste Schritt zum Erwerb der Jagdberechtigung im Kanton Schaffhausen. Interessierte müssen zunächst den einjährigen Vorbereitungskurs von Jagd Schaffhausen absolvieren und ein praktisches Lehrjahr (Grünes Lehrjahr) in einem Revier unter Betreuung eines Jagdgötti durchlaufen. Die Anmeldung erfolgt innerhalb der im kantonalen Amtsblatt ausgeschriebenen Frist, in der Regel im Januar. Nach bestandener Jägerprüfung (bestehend aus Schiessprüfung und theoretisch-praxisbezogener Prüfung) wird ein Fähigkeitsausweis ausgestellt, der Voraussetzung für den Jagdpass ist.

Anmeldung zur Jägerprüfung

Anmeldung zur kantonalen Jägerprüfung im Kanton Schaffhausen. Voraussetzung: Besuch des einjährigen Vorbereitungskurses und praktische Vorkenntnisse (Grünes Lehrjahr).

Formular (öffnet in neuem Tab)

Voraussetzungen

  • Mündigkeit nach Schweizer Recht
  • Kein Entzug oder keine Verweigerung der Jagdberechtigung gemäss Art. 20 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel
  • Kein R-Eintrag im Medizinischen Informationssystem der Armee (MEDISA)
  • Waffenerlaubnis (Porta d'Armi, Waffenbesitzkarte, etc.) von Ihrem Heimatland
  • Besuch des von Jagd Schaffhausen organisierten einjährigen Vorbereitungskurses (in der Regel von April bis März)
  • Persönliche Kontakte zu einer Jagdgesellschaft zur Betreuung während des Grünen Lehrjahres
  • Absolvierung eines Grünen Lehrjahres in einem Revier (ein Jahr praktische Tätigkeit in Wald und Feld mit diversen Treibereinsätzen, Teilnahme an Jagd-Planungs-Sitzungen, Revierarbeiten, Ansitz, Pirsch usw.)
  • Nachweis der praktischen Einsätze während des Grünen Lehrjahres (§ 4 und § 5 des Prüfungsreglements)
  • Üben des Schiessens (mindestens 20 halbe Samstage)
  • Lernen des umfangreichen Stoffes (mindestens ca. 20 Abende)
  • Anmeldung innerhalb der im kantonalen Amtsblatt ausgeschriebenen Frist
  • Für Kandidaten und Kandidatinnen mit Wohnsitz in einem Kanton mit gegenseitiger Anerkennung der Fähigkeitsausweise: Einverständnis der zuständigen Jagdbehörde des Wohnsitzkantons erforderlich

Rahmenbedingungen

Gebühren

Ganze Prüfung (Kandidaten/innen mit Wohnsitz im Kanton): Fr. 385.00; Ganze Prüfung (Kandidaten/innen ohne Wohnsitz im Kanton): Fr. 660.00; Nachprüfung pro Fach (mit Wohnsitz im Kanton): Fr. 110.00; Nachprüfung pro Fach (ohne Wohnsitz im Kanton): Fr. 220.00

Der Ablauf

  1. 1Kontaktaufnahme mit JagdgesellschaftInteressierte ohne bestehende Kontakte zu Jägern sollten ein Jahr vor der Anmeldung zum Kurs Kontakt mit einer Jagdgesellschaft aufnehmen, um sich als Treiber und Helfer ein Bild von den Anforderungen zu machen und persönliche Bekanntschaften zu knüpfen. Falls keine Kontakte vorhanden sind, kann der Verantwortliche für das Prüfungswesen von JagdSchaffhausen Adressen vermitteln. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Aufnahme in eine Jagdgesellschaft.
  2. 2Anmeldung zur PrüfungAnmeldung innerhalb der im kantonalen Amtsblatt ausgeschriebenen Frist. Die Jägerprüfung wird jeweils im Januar im Schaffhauser Amtsblatt ausgeschrieben. Anmeldung zur Jägerprüfung mit Gebührenzahlung (Fr. 385.00 für Kantonsansässige, Fr. 660.00 für Auswärtige).
  3. 3Absolvierung des Grünen LehrjahresEin Jahr praktische Tätigkeit in Wald und Feld mit diversen Treibereinsätzen, Teilnahme an Jagd-Planungs-Sitzungen, Revierarbeiten, Ansitz, Pirsch usw. Diese praktischen Einsätze müssen nachgewiesen werden (§ 4 und § 5 des Prüfungsreglements). Eine seriöse Betreuung durch einen Jagdgötti umfasst mindestens 20 Abende während verschiedener Jahreszeiten und mindestens fünf Treibjagden.
  4. 4Besuch des einjährigen KursesTeilnahme am Kurs von JagdSchaffhausen mit ca. 15 Abenden und 5 Samstagen. Der Kurs ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.
  5. 5Üben des SchiessensÜben des Schiessens in der Regel mit mindestens 20 halben Samstagen. Überprüfung, dass die Kandidaten möglichst oft im Schiessstand sind und auch an Wettkämpfen teilnehmen, um das Schiessen unter Stress zu üben.
  6. 6Lernen des StoffesLernen des umfangreichen Stoffes, am besten in Gruppen, mit mindestens ca. 20 Abenden.
  7. 7Zulassung zur PrüfungNachweis des Besuchs des einjährigen Kurses und der praktischen Einsätze während des Grünen Lehrjahres. Danach erfolgt die Zulassung zur Prüfung.
  8. 8Schiessprüfung ablegenIm ersten Teil der Jägerprüfung werden die Waffenhandhabung und das Schiessen geprüft (Schiessprüfung). Die Bewerber haben zunächst die Schiessprüfung abzulegen.
  9. 9Theoretisch-praxisbezogene Prüfung ablegenIm zweiten Teil werden sämtliche Fächer sowohl theoretisch wie auch praktisch und/oder praxisbezogen geprüft (theoretisch-praxisbezogene Prüfung). Die Prüfung erstreckt sich auf 6 Sachgebiete: Jagdrecht, Wildkunde und -krankheiten, Jagdkunde und jagdliches Brauchtum, Hundewesen, Waffen- und Schiesswesen, Ökologie und Waldkunde. Die Prüfung kann erst nach bestandener Schiessprüfung fortgesetzt werden.
  10. 10Prüfungsergebnis und FähigkeitsausweisBei Bestehen wird Fähigkeitsausweis ausgestellt. Bei Nichtbestehen einzelner Fächer ist Nachprüfung pro Fach möglich (Fr. 110.00 für Kantonsansässige, Fr. 220.00 für Auswärtige).

Anmeldung zur Jägerprüfung

Anmeldung zur kantonalen Jägerprüfung im Kanton Schaffhausen. Voraussetzung: Besuch des einjährigen Vorbereitungskurses und praktische Vorkenntnisse (Grünes Lehrjahr).

Formular (öffnet in neuem Tab)

Kontakt

Departement des InnernJagd und FischereiMühlentalstrasse 1058200 Schaffhausen

Öffnungszeiten

Nur mit Terminvereinbarung

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