Gemeinderecht: Beratung für Wahlen
Beratung für Gemeinden zu Wahlvorgaben, Wahlverfahren und gesetzlichen Anforderungen bei der Wahl von Gemeindebehördenmitgliedern.
Kurzbeschreibung
Die Mitglieder der Gemeindebehörden werden entweder an der Urne oder in der Gemeindeversammlung gewählt. Teilweise können Delegierte auch durch den Gemeinderat selbst ernannt werden. In einzelnen Gemeinden ist auch die stille Wahl möglich. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen sind gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Bitte nehmen Sie als Gemeinde Kontakt mit uns auf, wenn Sie folgende und ähnliche Fragen haben: – Gibt es einen Amtszwang? – Unter welchen Voraussetzungen kann man von einem Amt zurücktreten? – Innert welcher Frist muss eine Neuwahl angesetzt werden? – Kann ein Wahlgang verschoben werden?
Gemeinderecht: Beratung für Wahlen
Beratung für Gemeinden zu Wahlvorgaben, Wahlverfahren und gesetzlichen Anforderungen bei der Wahl von Gemeindebehördenmitgliedern.
Weiterführende Informationen
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Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 08:00 – 11:30, 14:00 – 17:00
Samstag & Sonntag: Geschlossen
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