Zu den Hauptinhalten springen

INFO: Wartungsarbeiten: Einzelne Services sind heute nur eingeschränkt verfügbar.

Statutenänderung bei einer AG, GmbH oder Genossenschaft: Beurkundung beim Handelsregisteramt

Öffentliche Beurkundung von Statutenänderungen (inkl. Kapitalerhöhungen, Umwandlungen etc.) bei Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Genossenschaften durch das Handelsregisteramt Schaffhausen.

Aktualisiert: 18. August 2026

Kurzbeschreibung

Die Beurkundung von Statutenänderungen bei Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Genossenschaften sind öffentlich zu beurkunden. Der Notar kann schweizweit frei gewählt werden. Es kann auch beim Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen vorgenommen werden. Dazu gehören Statutenänderungen (bspw. Firma-, Sitz- oder Zweckänderungen), Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Totalrevisionen von Statuten, Fusionen, Umwandlungen und weitere Tatbestände, welche im Fusionsgesetz geregelt sind, die der öffentlichen Beurkundung bedürfen.

Erfolgt die öffentliche Beurkundung beim Handelsregisteramt Schaffhausen, hat die Gesellschaft ein Beurkundungsgesuch einzureichen. Beit Genossenschaften ist das Handelsregisteramt zu kontaktieren. Das Handelsregisteramt bereitet gestützt darauf die erforderlichen Unterlagen vor und schickt diese der Gesellschaft zu.

Das Handelsregisteramt Schaffhausen fungiert als Urkundsperson. Die Urkundsparteien müssen in der Regel persönlich mit gültigem amtlichem Ausweis erscheinen. Unter gewissen Voraussetzungen kann die öffentliche Beurkundung auch mittels Vollmacht durchgeführt werden. Nach der Beurkundung werden die Unterlagen zur Eintragung ins Handelsregister eingereicht.

In der Regel reicht es aus, wenn ein Mitglied des Verwaltungsrates (AG) oder ein Mitglied der Geschäftsführung (GmbH) an der öffentlichen Beurkundung teilnimmt. Achtung: Im Falle der öffentlichen Beurkundung von Beschlüssen des Verwaltungsrates (AG) oder der Geschäftsführung (GmbH) ist eine Vertretung mittels Vollmacht nicht möglich. Die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungsrates oder der Geschäftsleitung müssen an der öffentlichen Beurkundung grundsätzlich teilnehmen. Es sei denn, die Statuten oder ein Reglement sehen vor, dass bei Beschlüssen betr. Änderungen des Kapitals die Anwesenheit eines Mitglieds des obersten Leitungsorgans ausreicht.

Die erforderlichen Unterlagen umfassen das ausgefüllte Beurkundungsgesuch, Passkopien aller Urkundsparteien, die gewünschten Statuten im Word-Format sowie je nach Art der Änderung weitere Belege wie Kapitalerhöhungsberichte oder Prüfungsbestätigungen.

Der Ablauf der Beurkundung unterscheidet sich danach, ob alle Gesellschaftsanteile bei der AG oder der GmbH und bei der Genossenschaft alle Genossenschafter an der Beurkundung vertreten sind (Universalversammlung) oder nicht. Bei einer Universalversammlung können die Anteile von einem Mitglied des obersten Leitungsorgans oder eine anderen - mit schriftlicher Vollmacht ausgestatteten Person - vertreten werden. Sind nicht alle Gesellschaftsanteile vertreten, oder findet die Versammlung extern, d.h. nicht in den Räumen des Handelsregisteramtes statt, sollte mit genügender Vorlaufzeit (mindestens 2 Monate im Voraus) per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit dem Handelsregisteramt Schaffhausen aufgenommen werden.

Statutenänderung bei einer AG, GmbH oder Genossenschaft: Beurkundung beim Handelsregisteramt

Öffentliche Beurkundung von Statutenänderungen (inkl. Kapitalerhöhungen, Umwandlungen etc.) bei Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Genossenschaften durch das Handelsregisteramt Schaffhausen.

Online erledigen (öffnet in neuem Tab)

Voraussetzungen

  • Gesellschaft ist eine AG, GmbH oder Genossenschaft
  • beabsichtigte Statutenänderung
  • Öffentliche Beurkundung ist erforderlich
  • Gültiger amtlicher Ausweis (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis, ausländischer Pass oder Personalausweis) für alle Urkundsparteien erforderlich
  • Urkundsparteien müssen persönlich zur Beurkundung erscheinen und gut genug Deutsch können, um der öffentlichen Beurkundung folgen zu können. Reichen die Deutschkenntnisse nicht aus, ist die Angelegenheit mit dem Handelsregisteramt zu besprechen. In gewissen Fällen ist auch eine öffentliche Beurkundung mittels schriftlicher Vollmacht möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Verbindliches Gesuch um Beurkundung (ausgefüllt und unterzeichnet)Formular Gesuch_um_Beurkundung_allgemein.pdf mit vollständigen Angaben zu Firma, Sitz, UID, Art des Geschäfts und Name, Geburtsdatum, Heimatort oder ausländische Staatsangehörigkeit und aktuelle Wohnadresse der Urkundsparteien. Im Hinblick auf Genossenschaften ist das Handelsregisteramt zu kontaktieren, da kein Formular vorhanden ist.
  • Passkopien sämtlicher UrkundsparteienGültige Identitätskarte, gültiger Pass, gültiger ausländischer Personalausweis oder gültiger ausländischer Pass. Führerausweis genügt nicht.
  • Ausgefüllte MusterstatutenKurzstatuten oder Langstatuten für eine GmbH oder AG und Statuten für eine Genossenschaft mit allen erforderlichen Angaben
  • KapitalerhöhungsberichtNur erforderlich bei Kapitalerhöhungen
  • PrüfungsbestätigungNur erforderlich bei Kapitalerhöhung, welche nicht ausschliesslich mittels Bargeld liberiert wurden und bei denen das Bezugsrecht eingeschränkt wurde
  • SacheinlagevertragNur erforderlich bei Sacheinlagen. Je nach Gegenstand der Sacheinlage genügt einfache Schriftlichkeit. Im Falle der Übertragung von Grundstücken/Liegenschaften ist eine öffentliche Beurkundung erforderlich. Das zuständige Grundbuchamt ist diesbezüglich zu kontaktieren.
  • BilanzNur erforderlich in bestimmten Fällen (nicht älter als 6 Monate)
  • Umwandlungsplan, analoger Gründungsbericht mit PrüfungsbestätigungNur erforderlich bei Umwandlungen, die von den KMU-Erleichterungen Gebrauch machen.
  • DomizilhaltererklärungErforderlich, wenn ein c/o-Domizil bei einer Drittperson besteht (Art. 117 HRegV)
  • Vollmacht mit SubstitutionsbefugnisErforderlich, wenn kein Mitglied des obersten Leitungsorgans persönlich erscheinen kann oder nicht genügend gut Deutsch sprechen kann.

Der Ablauf

  1. 1Urkundsperson/Notar kontaktierenEine in der Schweiz frei wählbare Urkundsperson/Notar kontaktieren. Im Kanton Schaffhausen liegt die Befugnis für Beurkundungen im Gesellschaftsrecht beim Handelsregisteramt. Rechtzeitig Kontakt aufnehmen, um die nötigen Angaben, Unterlagen und den Termin abzusprechen.
  2. 2Formular herunterladen und ausfüllenDas Beurkundungsgesuch (Gesuch_um_Beurkundung_allgemein.pdf) herunterladen und vollständig ausfüllen. Erforderliche Angaben: Firma, Sitz, UID, Art des Geschäfts, Angaben zu den Urkundsparteien (Name, Geburtsdatum, Heimatort/Staatsangehörigkeit, Wohnadresse), ggf. neue Domizilangaben, erforderliche Belege. Bei Genossenschaft ist das Handelsregisteramt zu kontaktieren, da kein Formular zur Verfügung steht.
  3. 3Statuten auswählen und vorbereitenDie gewünschten Musterstatuten auswählen (Kurzstatuten oder Langstatuten für GmbH oder AG, Statuten für Genossenschaft) und ausgefüllt im Word-Format bereitstellen. Die Statuten müssen alle erforderlichen Angaben enthalten.
  4. 4Unterlagen zusammenstellenUnterzeichnetes Beurkundungsgesuch, Ausweiskopien sämtlicher Urkundsparteien, gewünschte Statuten und je nach Art der Änderung weitere erforderliche Belege (Kapitalerhöhungsbericht, Prüfungsbestätigung, Sacheinlagevertrag, Bilanz, etc.), Ausweise zusammenstellen.
  5. 5Unterlagen einreichenAlle erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das Handelsregisteramt (handelsregisteramt@ktsh.ch) oder persönlich einreichen. Adresse: Kanton Schaffhausen, Handelsregisteramt, Mühlentalstrasse 105, CH-8200 Schaffhausen.
  6. 6Persönliches Erscheinen zur BeurkundungDie Urkundsparteien müssen persönlich zur Beurkundung beim Handelsregisteramt erscheinen. Ein gültiger amtlicher Ausweis (Pass, Identitätskarte, ausländischer Pass, Personalausweis oder Ausländerausweis) ist erforderlich. Der Führerausweis genügt nicht. Die Urkundsperson überprüft die Identität und nimmt die Beurkundung vor.
  7. 7Beurkundung abschliessenDie Urkundsperson beurkundet die Statutenänderung. Die Dokumente werden ausgefertigt.
  8. 8Beglaubigter Statuten und Handelsregisteranmeldung einreichenDie beglaubigten Statuten und die Handelsregisteranmeldung werden beim Handelsregisteramt eingereicht zur Eintragung der Änderungen ins Handelsregister.
  9. 9Eintragung ins HandelsregisterDas Handelsregisteramt nimmt die Eintragung vor. Genehmigt das Eidg. Amt für das Handelsregister (EHRA) die Eintragung am nächsten Arbeitstag, erfolgt die Publikation zwei Arbeitstagespäter im Schweizerischen Handelsregisteramt (SHAB). Die Statutenänderung wird mit Publikation im Die Gesellschaft erhält im Normalfall nach Genehmigung seitens des EHRA zwei Exemplare der öffentlichen Urkunde und der Statuten per Post (Einschreiben) zugeschickt.

Statutenänderung bei einer AG, GmbH oder Genossenschaft: Beurkundung beim Handelsregisteramt

Öffentliche Beurkundung von Statutenänderungen (inkl. Kapitalerhöhungen, Umwandlungen etc.) bei Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Genossenschaften durch das Handelsregisteramt Schaffhausen.

Online erledigen (öffnet in neuem Tab)

Kontakt

VolkswirtschaftsdepartementHandelsregisteramtMühlentalstrasse 1058200 Schaffhausen

Öffnungszeiten

Montag – Freitag: 08:30 – 11:30, 13:30 – 16:30

Samstag & Sonntag: Geschlossen

Ist diese Seite verständlich?

Fehler melden