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eFristerstreckung für natürliche Personen

Elektronische Verlängerung von Fristen für Steuererklärungen.

Aktualisiert: 1. September 2026

Kurzbeschreibung

Die eFristerstreckung ermöglicht Ihnen, die Frist zur Einreichung Ihrer Steuererklärung zu verlängern. Für Steuererklärungen kann die Einreichungsfrist elektronisch über das Webportal der Steuerverwaltung bis maximal 30. November verlängert werden. Längere Fristen können in Ausnahmefällen bei der Steuerverwaltung Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragt werden.

eFristerstreckung für natürliche Personen

Elektronische Verlängerung von Fristen für Steuererklärungen.

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Voraussetzungen

  • Es ist nicht möglich, die Steuererklärung innert der gesetzlichen Frist einzureichen
  • Natürliche Person mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Schaffhausen
  • Die ursprünglich gewährte Frist ist noch nicht abgelaufen.

Rahmenbedingungen

Gebühren

Keine Gebühren für Fristerstreckung.

Fristen

Verlängerung der Einreichefrist ist bis maximal 30. November möglich; längere Fristen können in Ausnahmefällen bei der Steuerverwaltung Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragt werden.

Der Ablauf

  1. 1Formular ausfüllenElektronische Gesuche um Verlängerung können über das Webportal eingereicht werden. Die Authentifizierung erfolgt durch PID und Geburtsdatum.
  2. 2Antrag einreichenDas ausgefüllte Formular wird elektronisch bei der zuständigen Steuerverwaltung eingereicht.

eFristerstreckung für natürliche Personen

Elektronische Verlängerung von Fristen für Steuererklärungen.

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Kontakt

FinanzdepartementSteuerverwaltungJ.J. Wepfer-Strasse 68200 Schaffhausen

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Freitag: 08:00 – 11:30

Dienstag & Donnerstag: 08:00 – 11:30, 13:30 – 17:00

Samstag & Sonntag: Geschlossen

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