Stellenmeldung Arbeitgeberservice RAV/AMM
Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Kanton Schaffhausen eine Stelle besetzen möchten, können Sie diese dem Arbeitgeberservice des Arbeitsamts melden. Bei bestimmten Berufen ist die Meldung gesetzlich vorgeschrieben; andere Stellen können freiwillig gemeldet werden. Ziel ist, passende beim RAV registrierte Stellensuchende möglichst früh zu erreichen und aktiv zu vermitteln.
Kurzbeschreibung
Der Arbeitgeberservice des Arbeitsamtes Schaffhausen ist ein verlässlicher Partner für Unternehmen. Mit einem attraktiven Kandidatenpool, einem vielfältigen Dienstleistungsportfolio und einer transparenten Beratung vor Ort unterstützen wir regionale Arbeitgeber bei der Optimierung ihrer Rekrutierungsprozesse. Wir bieten zahlreiche qualifizierte und sofort verfügbare Fachkräfte und stellen individuell auf die Bedürfnisse der Unternehmen abgestimmte Bewerberauswahlen zusammen. Als regional engagierter Partner für Arbeitgeber und Stellensuchende sind wir zudem eine zentrale Informationsdrehscheibe und bestens mit weiteren Akteuren des Arbeitsmarktes vernetzt. Der Arbeitgeberservice Schaffhausen nimmt gerne offene Stellen bei Ihnen auf.
Stellenmeldung Arbeitgeberservice RAV/AMM
Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Kanton Schaffhausen eine Stelle besetzen möchten, können Sie diese dem Arbeitgeberservice des Arbeitsamts melden. Bei bestimmten Berufen ist die Meldung gesetzlich vorgeschrieben; andere Stellen können freiwillig gemeldet werden. Ziel ist, passende beim RAV registrierte Stellensuchende möglichst früh zu erreichen und aktiv zu vermitteln.
Voraussetzungen
- Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Kanton Schaffhausen
- Offene Stelle vorhanden, die besetzt werden soll
Rahmenbedingungen
Gebühren
keine Gebühren
Fristen
Bei meldepflichtigen Stellen: Die Publikationssperrfrist dauert 5 Arbeitstage. Diese Frist beginnt am ersten Arbeitstag nach der Aufschaltung. Samstage, Sonntage sowie nationale, kantonale oder regionale Feiertage zählen nicht als Arbeitstage. Während dieser 5 Arbeitstage dürfen die Stelleninformationen nur von beim RAV angemeldeten stellensuchenden Personen und Mitarbeitenden der öffentlichen Arbeitsvermittlung eingesehen werden.
Bearbeitungsdauer
Die gemeldete Stelle wird vom Arbeitgeberservice umgehend auf Vollständigkeit geprüft. Sobald die Meldung vollständig ist, wird die Stelle unverzüglich im Job-Room aufgeschaltet. Der/die Arbeitgebende erhält unmittelbar nach der Aufschaltung eine Publikationsbestätigung. Innert 3 Arbeitstagen nach der Publikation übermittelt der Arbeitgeberservice dem/der meldenden Arbeitgebenden Angaben zu Stellensuchenden mit passendem Dossier oder meldet zurück, dass keine passenden Stellensuchenden vermittelt werden können.
Der Ablauf
- 1Stellenprofil und Tätigkeiten festlegen.
- 2Mit dem Check-Up 2026 prüfen, ob die Berufsart meldepflichtig ist.
- 3Meldepflichtige Stellen über Job-Room oder direkt beim Arbeitgeberservice melden.
- 4Bestätigung des Arbeitgeberservices RAV/AMM abwarten
- 5Bei meldepflichtigen Stellen: Fünf Arbeitstage lang keine öffentliche Ausschreibung vornehmen
- 6Bewerbungen und Vorschläge des Arbeitgeberservices prüfen
- 7Dem Arbeitgeberservice die erforderliche Rückmeldung geben.
- 8Nach Ablauf der Frist die Stelle öffentlich ausschreiben, falls sie noch nicht besetzt ist.
Stellenmeldung Arbeitgeberservice RAV/AMM
Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Kanton Schaffhausen eine Stelle besetzen möchten, können Sie diese dem Arbeitgeberservice des Arbeitsamts melden. Bei bestimmten Berufen ist die Meldung gesetzlich vorgeschrieben; andere Stellen können freiwillig gemeldet werden. Ziel ist, passende beim RAV registrierte Stellensuchende möglichst früh zu erreichen und aktiv zu vermitteln.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 – 12:00, 13:30 – 17:00
Mittwoch: 10:00 – 12:00, 13:30 – 17:00
Freitag: 08:00 – 12:00, 13:30 – 16:30
Samstag & Sonntag: Geschlossen
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