Meldung über Hundebiss an Tier
Meldung von Hundebissverletzungen bei Tieren an das Veterinäramt. Tierärzte und Tierärztinnen melden tierärztlich versorgte Hundebissverletzungen mit Formular.
Kurzbeschreibung
Gemäss Art. 78 Tierschutzverordnung müssen Tierärzte und Tierärztinnen Hundebisse, die zu erheblichen Verletzungen führen, melden. Eine erhebliche Verletzung eines Tieres ist definiert als eine tierärztlich versorgte Hundebissverletzung.
Die Meldung erfolgt mit einem standardisierten Formular, das alle relevanten Informationen zum Vorfall, zum verletzten Tier und zum Hund erfasst. Das Formular wird von der Tierärztin oder dem Tierarzt ausgefüllt, unterzeichnet und dem Veterinäramt eingereicht. Die Meldung wird anschliessend geprüft und bewertet, um das Risiko des Hundes einzuschätzen und erforderlichenfalls Massnahmen einzuleiten.
Meldung über Hundebiss an Tier
Meldung von Hundebissverletzungen bei Tieren an das Veterinäramt. Tierärzte und Tierärztinnen melden tierärztlich versorgte Hundebissverletzungen mit Formular.
Voraussetzungen
- Sie sind Tierarzt oder Tierärztin
- Ein Hundebiss an einem Tier ist vorgefallen
- Der Hund hat das Tier erheblich verletzt (tierärztlich versorgt)
- Die Verletzung wird von der Tierärztin oder dem Tierarzt festgestellt
Der Ablauf
- 1Meldeformular herunterladenDas Meldeformular zur Meldung von Hundebissverletzungen beim Tier steht als Download zur Verfügung.
- 2Meldeformular ausfüllenDas Meldeformular wird vollständig ausgefüllt. Es erfasst Informationen zum Halter des verletzten Tieres, zum Tier selbst (Spezies, Alter, Rasse, Geschlecht, Gewicht, Chip-Nr.), zum Vorfall (Datum, Zeit, Ort, öffentlicher Bereich oder Privatgrundstück), zur Verletzung (Anzahl Bisse, Verletzungstyp, Lokalisation, Schweregrad) und zum Hund (Rasse, Farbe, Grösse, Geschlecht, Kastrationsstatus, Chip-Nr., soweit bekannt), welcher die Verletzung verursacht hat.
- 3Meldeformular unterzeichnenDas ausgefüllte Meldeformular wird von der Tierärztin oder dem Tierarzt unterzeichnet und mit Datum und Stempel versehen.
- 4Meldeformular einreichenDas unterzeichnete Meldeformular wird per Post oder E-Mail an das Veterinäramt eingereicht: Kanton Schaffhausen, Veterinäramt, Mühlentalstrasse 188, CH-8200 Schaffhausen, veterinaeramt@sh.ch
- 5ZuständigkeitsprüfungDas Veterinäramt prüft die Zuständigkeit: Für Verwaltungsmassnahmen ist grundsätzlich der Wohnsitzkanton des Hundehalters zuständig; für Strafverfolgung der Kanton, in dem der Vorfall stattgefunden hat. Ggf. erfolgt eine Weiterleitung an die zuständige kantonale Stelle.
- 6InformationsbeschaffungEine sachverständige Person des Veterinäramtes beschafft Informationen über den Hund und den Halter (Vorakten, Befragung des Halters, Zeugen, Umfeld, Amtsstellen, Tierarzt).
- 7Entscheidung über MassnahmenDas Veterinäramt entscheidet basierend aufgrund der Ergebnisse der Abklärungen und der daraus folgenden Risikoabschätzung über allfällige Massnahmen. Diese können sein: - Maulkorb- und Leinenpflicht - Verpflichtung zum Besuch einer Hundeschule - Verhaltensabklärung - Beschlagnahmung und Umplatzierung oder Euthanasie des Hundes - Strafanzeige Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Das Veterinäramt wählt die Massnahmen, welche geeignet sind, weitere Vorfälle möglichst zu verhindern.
Meldung über Hundebiss an Tier
Meldung von Hundebissverletzungen bei Tieren an das Veterinäramt. Tierärzte und Tierärztinnen melden tierärztlich versorgte Hundebissverletzungen mit Formular.
Weiterführende Informationen
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Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 07:30 – 11:30, 13:30 – 16:30
Samstag & Sonntag: Geschlossen
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