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Meldeverfahren Wärmepumpen

Vereinfachtes Meldeverfahren für baubewilligungsfreie Wärmepumpen im Kanton Schaffhausen. Einreichung des Meldeformulars mit erforderlichen Unterlagen vor Baubeginn bei der Gemeinde.

Aktualisiert: 20. August 2026

Kurzbeschreibung

Das Meldeverfahren für Wärmepumpen ermöglicht die schnelle und unbürokratische Realisierung von Wärmepumpenanlagen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Statt eines aufwändigen Baugesuchs reichen Sie ein einfaches Meldeformular mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Gemeinde ein.

Das Verfahren unterscheidet zwischen drei Wärmepumpentypen: vollständig innen aufgestellte Wärmepumpen ohne brennbare Kältemittel, aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen (max. 2 m³) und Sole/Wasser-Wärmepumpen mit Erdwärmesonden. Je nach Typ sind unterschiedliche Unterlagen erforderlich.

Die Gemeinde prüft die Unterlagen innerhalb von 30 Tagen. Wird nichts Gegenteiliges angeordnet, können Sie das Vorhaben nach Ablauf dieser Frist umsetzen. Bei Erdwärmesonden ist zusätzlich eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Kantons erforderlich.

Meldeverfahren Wärmepumpen

Vereinfachtes Meldeverfahren für baubewilligungsfreie Wärmepumpen im Kanton Schaffhausen. Einreichung des Meldeformulars mit erforderlichen Unterlagen vor Baubeginn bei der Gemeinde.

Formular (öffnet in neuem Tab)

Kontakt

BaudepartementEnergiefachstelleRheinstrasse 108200 Schaffhausen

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 11:00, 13:30 – 16:30

Dienstag: 08:00 – 11:00

Donnerstag: 13:30 – 16:30

Freitag: 08:00 – 11:00

Mittwoch, Samstag, Sonntag: Geschlossen

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