Halbgefangenschaft bei Freiheits- oder Ersatzfreiheitsstrafe
Sie möchten Ihre Freiheitsstrafe (bis zu einem Jahr) oder Ihre Ersatzfreiheitstrafe in Form von Halbgefangenschaft vollziehen? Wir prüfen Ihr Gesuch nach Erhalt. Bitte beachten Sie das Merkblatt sowie die Checkliste für die weiteren Voraussetzungen, die Sie bei Eingabe des Gesuchs erfüllen müssen.
Kurzbeschreibung
Die Halbgefangenschaft ist eine besondere Vollzugsform der Freiheitsstrafe, bei der die verurteilte Person tagsüber ihrer Arbeit oder anerkannten Ausbildung nachgehen kann und nur die arbeitsfreie Zeit sowie Wochenenden und Feiertage im Gefängnis verbringt.
Voraussetzungen sind unter anderem: eine Freiheits- oder Ersatzfreiheitsstrafe von maximal einem Jahr, ein Beschäftigungsgrad von mindestens 50 Prozent, keine Fluchtgefahr, keine Gefahr weiterer Straftaten, ein Anwesenheitsrecht in der Schweiz und die Bereitschaft, die Hausordnung einzuhalten. Bitte beachten Sie das Merkblatt sowie die Checkliste für die weiteren Voraussetzungen, die Sie bei Eingabe des Gesuchs erfüllen müssen (unter weiterführende Informationen / Dokumente).
Das Gesuch muss spätestens zehn Tage vor Antritt der Strafe beim Amt für Justiz und Gemeinden eingereicht werden. Vor der Einreichung ist ein Vorgespräch mit der Gefängnisverwaltung erforderlich.
Halbgefangenschaft bei Freiheits- oder Ersatzfreiheitsstrafe
Sie möchten Ihre Freiheitsstrafe (bis zu einem Jahr) oder Ihre Ersatzfreiheitstrafe in Form von Halbgefangenschaft vollziehen? Wir prüfen Ihr Gesuch nach Erhalt. Bitte beachten Sie das Merkblatt sowie die Checkliste für die weiteren Voraussetzungen, die Sie bei Eingabe des Gesuchs erfüllen müssen.
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