Gesuch um Bewilligung von gelben Gefahrenlichtern
Beantragen Sie eine Bewilligung für gelbe Gefahrenlichter an Ihrem Fahrzeug.
Kurzbeschreibung
Gelbe Gefahrenlichter sind Ausnahmesignale, die unter bestimmten Bedingungen an Fahrzeugen angebracht werden dürfen. Dazu gehören beispielsweise Winterdiensteinsätze, Ausnahmefahrzeuge, Pannendienste oder Fahrzeuge für Arbeiten an der Strasseninfrastruktur.
Um eine Bewilligung zu erhalten, müssen Sie ein Gesuch beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt einreichen. Das Formular können Sie herunterladen, ausdrucken und ausfüllen. Anschliessend reichen Sie das Gesuch digital oder in Papierform ein.
Das Amt prüft Ihr Gesuch auf Vollständigkeit und Einhaltung der technischen Anforderungen (z. B. Sichtwinkel gemäss ASTRA-Weisung, UNECE-R Nr. 65-Kennzeichnung).
Gesuch um Bewilligung von gelben Gefahrenlichtern
Beantragen Sie eine Bewilligung für gelbe Gefahrenlichter an Ihrem Fahrzeug.
Voraussetzungen
- Antragsteller möchte eine Bewilligung für gelbe Gefahrenlichter beantragen
- Einhaltung der Sichtwinkel gemäss ASTRA-Weisung
- Kennzeichnung der gelben Gefahrenlichter gemäss UNECE-R Nr. 65 bzw. EG vorhanden
Der Ablauf
- 1Gesuchsformular herunterladen
- 2Gesuchsformular ausdrucken und ausfüllen
- 3Gesuch digital oder in Papierform einreichen
Gesuch um Bewilligung von gelben Gefahrenlichtern
Beantragen Sie eine Bewilligung für gelbe Gefahrenlichter an Ihrem Fahrzeug.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 08:00 – 12:00, 13:30 – 17:00
Samstag & Sonntag: Geschlossen
Verwandte Services
Finden Sie hier weitere hilfreiche Angebote
- – Online starten
Abrechnung der Transportkosten zur Sonderschulung
Rückvergütung der Transportkosten für Schülerinnen und Schüler in einer ausserkantonalen Sonderschule. Der Kanton übernimmt die Kosten für notwendige Transporte zwischen Wohnort und Sonderschule falls eine gültige Kostengutsprache vorhanden ist.
- – Online starten
Abtretung eines Kontrollschildes
Verzicht auf Ihr Kontrollschild zugunsten eines Dritten.
- – Online erledigen
Statutenänderung bei einer AG, GmbH oder Genossenschaft: Beurkundung beim Handelsregisteramt
Öffentliche Beurkundung von Statutenänderungen (inkl. Kapitalerhöhungen, Umwandlungen etc.) bei Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Genossenschaften durch das Handelsregisteramt Schaffhausen.
- – Online erledigen
Anmeldung: Allgemeine Änderungen bei einer GmbH (insb. Abtretung von Stammanteilen)
Anmeldung von allgemeinen Änderungen bei einer GmbH, insbesondere Abtretung von Stammanteilen, Domiziländerungen, Statutenänderungen und Änderungen bzgl. der Gesellschafter oder eingetragenen Personen beim Handelsregisteramt.
- – Online erledigen
Anmeldung Änderungen AG / Genossenschaft / Stiftung / Verein
Anmeldung allgemeiner Änderungen (Sitz, Statuten, Personen, Domizil) bei Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen und Vereinen beim Handelsregisteramt Schaffhausen.
Ist diese Seite verständlich?