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Gesuch um Bewilligung von gelben Gefahrenlichtern

Beantragen Sie eine Bewilligung für gelbe Gefahrenlichter an Ihrem Fahrzeug.

Aktualisiert: 24. August 2026

Kurzbeschreibung

Gelbe Gefahrenlichter sind Ausnahmesignale, die unter bestimmten Bedingungen an Fahrzeugen angebracht werden dürfen. Dazu gehören beispielsweise Winterdiensteinsätze, Ausnahmefahrzeuge, Pannendienste oder Fahrzeuge für Arbeiten an der Strasseninfrastruktur.

Um eine Bewilligung zu erhalten, müssen Sie ein Gesuch beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt einreichen. Das Formular können Sie herunterladen, ausdrucken und ausfüllen. Anschliessend reichen Sie das Gesuch digital oder in Papierform ein.

Das Amt prüft Ihr Gesuch auf Vollständigkeit und Einhaltung der technischen Anforderungen (z. B. Sichtwinkel gemäss ASTRA-Weisung, UNECE-R Nr. 65-Kennzeichnung).

Gesuch um Bewilligung von gelben Gefahrenlichtern

Beantragen Sie eine Bewilligung für gelbe Gefahrenlichter an Ihrem Fahrzeug.

Formular (öffnet in neuem Tab)

Voraussetzungen

  • Antragsteller möchte eine Bewilligung für gelbe Gefahrenlichter beantragen
  • Einhaltung der Sichtwinkel gemäss ASTRA-Weisung
  • Kennzeichnung der gelben Gefahrenlichter gemäss UNECE-R Nr. 65 bzw. EG vorhanden

Der Ablauf

  1. 1Gesuchsformular herunterladen
  2. 2Gesuchsformular ausdrucken und ausfüllen
  3. 3Gesuch digital oder in Papierform einreichen

Gesuch um Bewilligung von gelben Gefahrenlichtern

Beantragen Sie eine Bewilligung für gelbe Gefahrenlichter an Ihrem Fahrzeug.

Formular (öffnet in neuem Tab)

Kontakt

BaudepartementStrassenverkehrs- und SchifffahrtsamtErnst Müller-Strasse 28207 Schaffhausen

Öffnungszeiten

Montag – Freitag: 08:00 – 12:00, 13:30 – 17:00

Samstag & Sonntag: Geschlossen

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