Vorübergehende Arbeitszeitbewilligung beantragen
Beantragen Sie eine vorübergehende Bewilligung für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit oder ununterbrochene Betriebsarbeit beim Arbeitsinspektorat.
Kurzbeschreibung
Mit diesem Service können Sie beim Kanton Schaffhausen eine vorübergehende Arbeitszeitbewilligung beantragen. Dies ist erforderlich, wenn Ihr Betrieb vorübergehend Nachtarbeit, Sonn- oder Feiertagsarbeit oder ununterbrochene Betriebsarbeit durchführen muss. Das Formular wird beim Arbeitsinspektorat eingereicht und enthält alle notwendigen Angaben zu Ihrem Betrieb und der Tätigkeit, den betroffenen Zeiträumen und den Kontaktdaten.
Vorübergehende Arbeitszeitbewilligung beantragen
Beantragen Sie eine vorübergehende Bewilligung für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit oder ununterbrochene Betriebsarbeit beim Arbeitsinspektorat.
Voraussetzungen
- Vorübergehende Beschäftigung von Arbeitnehmenden während der Nacht und/oder an Sonn- oder Feiertagen
- Zwingend für alle Betriebe. Ausgenommen Betriebe die nicht dem ArG unterstellt sind oder die gemäss ArGV 2 von der Bewilligungspflicht ausgenommen sind
- Nachweis eines dringenden Bedürfnisses gemäss Art. 27 ArGV 1
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Gesuch für vorübergehende Arbeitszeitbewilligung
Rahmenbedingungen
Gebühren
150 CHF - 300 CHF
Fristen
Gesuch muss spätestens eine Woche vor dem geplanten Arbeitsbeginn eingereicht werden. Ausnahme: Begründete, dringliche Fälle.
Der Ablauf
- 1Online Gesuch für vorübergehende Arbeitszeitbewilligung ausfüllen und einreichen
- 2Gesuch wird durch das Arbeitsinspektorat geprüft
- 3Falls die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Arbeitszeitbewilligung ausgestelltggf. erfolgt Rückfrage zur Klärung des Sachverhaltes
- 4Die Arbeitszeitbewilligung inkl. Rechnung wird per Post oder E-Mail dem Gesuchsteller zugestellt
Vorübergehende Arbeitszeitbewilligung beantragen
Beantragen Sie eine vorübergehende Bewilligung für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit oder ununterbrochene Betriebsarbeit beim Arbeitsinspektorat.
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 – 12:00, 13:30 – 17:00
Freitag: 08:00 – 12:00, 13:30 – 16:30
Mittwoch: 10:00 – 12:00, 13:30 – 17:00
Samstag & Sonntag: Geschlossen
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