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Übereinstimmungserklärung Brandschutz

Rechtlich verbindliche Bestätigung der für die Qualitätssicherung im Brandschutz verantwortlichen Person, dass sie die ihr durch die Brandschutzvorschriften auferlegten Qualitätssicherungsaufgaben ordnungsgemäss durchgeführt und dokumentiert hat.

Aktualisiert: 24. August 2026

Kurzbeschreibung

Gemäss VKF-Brandschutzrichtlinie «Qualitätssicherung im Brandschutz» Ziffer 4.1.3, Lit. e bescheinigt die für die Qualitätssicherung im Brandschutz verantwortliche Person der Eigentümerschaft sowie der Brandschutzbehörde die ordnungsgemässe Umsetzung aller ihr durch die Brandschutzvorschriften auferlegten Pflichten vor Bezug der Baute bzw. Inbetriebnahme der Anlage mit der Übereinstimmungserklärung Brandschutz.

Die Übereinstimmungserklärung dient der Nachvollziehbarkeit der Qualitätssicherung. Eine Aussage zu Tätigkeiten Dritter lässt sich hieraus nur dann und soweit ableiten, als deren Planung, Begleitung, Überwachung oder Kontrolle im Aufgabenbereich der für die Qualitätssicherung im Brandschutz verantwortlichen Person lag.

Die für die Qualitätssicherung im Brandschutz verantwortliche Person kann sich auf die Dokumentationen Dritter (z.B. Ausführungsbestätigungen, Konformitätserklärungen, Installationsatteste) beziehen. Deren Verantwortung wird hierdurch nicht eingeschränkt.

Gemäss Brandschutzverordnung §5a ist der zuständigen Feuerpolizei die Übereinstimmungserklärung Brandschutz anlässlich der Schlusskontrolle anzugeben. Die zuständige Feuerpolizei kann die der Übereinstimmungserklärung Brandschutz zugrunde liegenden Dokumentationen einfordern.

Übereinstimmungserklärung Brandschutz

Rechtlich verbindliche Bestätigung der für die Qualitätssicherung im Brandschutz verantwortlichen Person, dass sie die ihr durch die Brandschutzvorschriften auferlegten Qualitätssicherungsaufgaben ordnungsgemäss durchgeführt und dokumentiert hat.

Formular (öffnet in neuem Tab)

Voraussetzungen

  • Ausreichende Qualifikation der für die Qualitätssicherung im Brandschutz verantwortlichen Person
  • Vollständige Umsetzung des bewilligten Bauvorhabens
  • Vollständig erledigte Mängelbehebung bzgl. der Brandschutzmassnahmen und haustechnischer Anlagen
  • Vorliegen der Ausführungsbestätigungen, Konformitätserklärungen, Installationsatteste etc. der Brandschutzmassnahmen und haustechnischer Anlagen
  • Vorliegen der Prüfberichte, Mess- und Abnahmekontrollen etc. der Brandschutzmassnahmen und haustechnischer Anlagen
  • Vorliegen der Revisionsunterlagen Brandschutz
  • Vorliegen der Dokumente für die Feuerwehr
  • Instruktion der Eigentümer- und Nutzerschaft bzgl. Betrieb und Instandhaltung der Brandschutzmassnahmen und haustechnischer Anlagen

Erforderliche Unterlagen

  • Übereinstimmungserklärung Brandschutz
  • Bemerkungen zur Übereinstimmungserklärung Brandschutz (z.B. offene Mängel mit Fristen und umgesetzter kompensatorischer Brandschutzmassnahmen)sofern erforderlich
  • die der Übereinstimmungserklärung Brandschutz zugrunde liegenden DokumenteEinreichung nur auf Verlangen der zuständigen Feuerpolizei

Der Ablauf

  1. 1Formular ausfüllen
  2. 2Notwendige Unterlagen zusammenstellensofern erforderlich
  3. 3Einreichung bei der zuständigen FeuerpolizeiSenden Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit allen in der Baubewilligung vor Bezug geforderten Unterlagen der zuständigen Feuerpolizei rechtzeitig vor deren Abnahmekontrolle per Post oder E-Mail zu.

Übereinstimmungserklärung Brandschutz

Rechtlich verbindliche Bestätigung der für die Qualitätssicherung im Brandschutz verantwortlichen Person, dass sie die ihr durch die Brandschutzvorschriften auferlegten Qualitätssicherungsaufgaben ordnungsgemäss durchgeführt und dokumentiert hat.

Formular (öffnet in neuem Tab)

Kontakt

FinanzdepartementKantonale FeuerpolizeiRingkengässchen 188200 Schaffhausen

Öffnungszeiten

Montag – Freitag: 07:30 – 11:30, 14:00 – 17:00

Samstag & Sonntag: Geschlossen

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