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Meldung von eichpflichtigen Messmitteln

Meldung eichpflichtiger Messmittel (Waagen, Messanlagen für Flüssigkeiten ausser Wasser, Raummasse, Gewichtstücke, Längenmessmittel, Abgasmessmittel für Verbrennungsmotoren) beim Kantonalen Eichamt. Ausfüllen und Einreichen der Meldekarte mit Angaben zum Messmittel und Verwender.

Aktualisiert: 3. September 2026

Kurzbeschreibung

Diese Dienstleistung ermöglicht die Meldung von eichpflichtigen Messmitteln beim Kantonalen Eichamt. Verwender von eichpflichtigen Messmitteln sind verpflichtet, diese zu melden.

Das Verfahren ist einfach: Sie laden das Meldeformular herunter, füllen es mit den erforderlichen Angaben zu Ihrem Unternehmen und dem Messmittel aus und reichen es unterzeichnet beim Kantonalen Eichamt ein. Die Einreichung kann per Post oder digital per E-Mail erfolgen.

Das Kantonale Eichamt bestätigt den Eingang Ihrer Meldung und verwaltet die Daten der eichpflichtigen Messmittel.

Meldung von eichpflichtigen Messmitteln

Meldung eichpflichtiger Messmittel (Waagen, Messanlagen für Flüssigkeiten ausser Wasser, Raummasse, Gewichtstücke, Längenmessmittel, Abgasmessmittel für Verbrennungsmotoren) beim Kantonalen Eichamt. Ausfüllen und Einreichen der Meldekarte mit Angaben zum Messmittel und Verwender.

Formular (öffnet in neuem Tab)

Voraussetzungen

  • Ausgefüllte Meldekarte
  • Meldeformular wurde heruntergeladen

Erforderliche Unterlagen

  • MeldekarteMuss vollständig ausgefüllt eingereicht werden
  • Ausgefülltes und unterzeichnetes Meldeformular ggf. noch Foto Typenschild

Der Ablauf

  1. 1Meldeformular herunterladenDas Meldeformular steht als Download zur Verfügung.
  2. 2Formular ausdrucken und ausfüllenBitte drucken Sie das Formular aus und vervollständigen Sie es mit Ihren Angaben. Füllen Sie die Meldekarte vollständig aus mit Angaben zu Ihrer Firma, Adresse und den Details des Messmittels (Bezeichnung, Hersteller, Typ/Modell, Seriennummer, Inbetriebnahmedatum, Höchstlast) ggf, noch Foto des Typenschildes beilegen.
  3. 3Meldeformular ausfüllen und unterzeichnenDas heruntergeladene Meldeformular muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden.
  4. 4Meldeformular einreichenDas ausgefüllte und unterzeichnete Dokument wird per Post an das Kantonale Eichamt, Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen oder per E-Mail an arbeitsinspektorat@sh.ch eingereicht.

Meldung von eichpflichtigen Messmitteln

Meldung eichpflichtiger Messmittel (Waagen, Messanlagen für Flüssigkeiten ausser Wasser, Raummasse, Gewichtstücke, Längenmessmittel, Abgasmessmittel für Verbrennungsmotoren) beim Kantonalen Eichamt. Ausfüllen und Einreichen der Meldekarte mit Angaben zum Messmittel und Verwender.

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Kontakt

VolkswirtschaftsdepartementArbeitsamtMühlentalstrasse 1058200 Schaffhausen

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 – 12:00, 13:30 – 17:00

Mittwoch: 10:00 – 12:00, 13:30 – 17:00

Freitag: 08:00 – 12:00, 13:30 – 16:30

Samstag & Sonntag: Geschlossen

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