Gründung einer Aktiengesellschaft: Beurkundung beim Handelsregisteramt
Öffentliche Beurkundung der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) beim Handelsregisteramt Schaffhausen. Einreichung des Gründungsgesuchs mit erforderlichen Dokumenten, Statuten und Nachweisen.
Kurzbeschreibung
Die Gründung einer AG muss in der Schweiz öffentlich beurkundet werden. Im Kanton Schaffhausen ist das Handelsregisteramt die zuständige Urkundsperson für handelsrechtliche Geschäfte. Der Prozess umfasst die Vorbereitung aller erforderlichen Dokumente (Gründungsgesuch, Statuten, Einzahlungsbescheinigung etc,), die Beurkundung durch die Urkundsperson und die anschliessende Eintragung ins Handelsregister.
Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100'000, wovon mindestens CHF 50'000 liberiert sein müssen. Ist das Aktienkapital höher müssen die Aktien zumindest zu 20% liberiert sein. Der Gründer muss in der Regel persönlich zur öffentlichen Beurkundung erscheinen. Die Beurkundung mittels Vollmacht ist unter Umständen möglich. Diesfalls erstellt das Handelsregisteramt die Vollmacht, die im Original einzureichen ist.
Gibt es mehrere Verwaltungsräte muss ein Präsident bezeichnet werden.
Mindestens ein Verwaltungsrat muss über eine Einzelunterschrift oder zwei Verwaltungsräte müssen über eine Kollektivunterschrift zu zweien verfügten. Entweder eine zur Vertretung der Gesellschaft befugte Person mit Einzelunterschrift oder zwei zur Vertretung der Gesellschaft befugte Personen mit Kollektivunterschrift zu zweien müssen Wohnsitz in der Schweiz haben.
Gründung einer Aktiengesellschaft: Beurkundung beim Handelsregisteramt
Öffentliche Beurkundung der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) beim Handelsregisteramt Schaffhausen. Einreichung des Gründungsgesuchs mit erforderlichen Dokumenten, Statuten und Nachweisen.
Rahmenbedingungen
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Dokumente ab. Nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen erfolgt nach der öffentlichen Beurkundung die Eintragung ins Handelsregister. Bitte beachten Sie, dass namentlich im Juni und im Dezember mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist. Das Beurkundungsgesuch ist deshalb frühzeitig, d.h. zu Monatsbeginn einzureichen, soll die Beurkundung / Eintragung noch vor Ende Monat erfolgen.
Gründung einer Aktiengesellschaft: Beurkundung beim Handelsregisteramt
Öffentliche Beurkundung der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) beim Handelsregisteramt Schaffhausen. Einreichung des Gründungsgesuchs mit erforderlichen Dokumenten, Statuten und Nachweisen.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 08:30 – 11:30, 13:30 – 16:30
Samstag & Sonntag: Geschlossen
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