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Erstellung Anmeldung Löschung Einzelunternehmen

Mit diesem Link kann die Anmeldung zur Löschung eines im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmens erstellt werden.

Aktualisiert: 21. August 2026

Kurzbeschreibung

Die Löschung eines Einzelunternehmens aus dem Handelsregister ist erforderlich, wenn das Geschäft aufgegeben wird, übergeht oder andere Gründe für die Löschung vorliegen. Das Verfahren erfolgt über ein standardisiertes Anmeldeformular, das vom Handelsregisteramt bereitgestellt wird.

Das Formular muss vollständig ausgefüllt, ausgedruckt und unterzeichnet werden. Dabei ist anzugeben, welcher Grund für die Löschung vorliegt (z.B. Geschäftsaufgabe, Geschäftsübergang im Falle einer Vermögensübertragung nach FusG, Tod des Inhabers oder Nichtaufnahme des Geschäftsbetriebes). Das unterzeichnete Original wird anschliessend per Post beim Handelsregisteramt eingereicht.

Nach der Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt können auf Wunsch Handelsregisterauszüge oder Eintragungsbestätigungen bestellt werden.

Erstellung Anmeldung Löschung Einzelunternehmen

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Voraussetzungen

  • Einzelunternehmen ist im Handelsregister eingetragen
  • Handelsregisteranmeldung muss vom Inhaber unterzeichnet sein und im Original eingereicht werden

Erforderliche Unterlagen

  • Handelsregisteranmeldung

Der Ablauf

  1. 1Formular herunterladenDas Formular steht als Download für Sie bereit.
  2. 2Formular ausfüllenDas Formular ausfüllen und dabei die eingetragene Firmenbezeichnung, den eingetragenen Sitz und den Grund der Löschung angeben. Bei Ziffer 1 darf nur ein Löschungsgrund angekreuzt werden. Geschäftsübergang darf nur angekreuzt werden, wenn gleichzeitig eine Vermögensübertragung nach FusG angemeldet wird. Werden Aktiven und Passiven per Sacheinlage in eine Gesellschaft eingelegt, ist der Löschungsgrund Geschäftsaufgabe. Erforderlichenfalls weitere Angaben wie Lieferadresse, Gebührenadresse und Kontaktdaten eintragen.
  3. 3Formular unterzeichnenDas Formular muss vom Inhaber oder der Inhaberin (ggf. von einem Erben/einer Erbin, Willensvollstrecker/in oder Erbschaftsliquidator/in) unterzeichnet werden.
  4. 4Handelsregisteranmeldung einreichenReichen Sie die von Ihnen unterzeichnete Handelsregisteranmeldung im Original per Post oder über eine gesicherte Plattform (diesfalls unterzeichnet mittels qualifiziert elektronischer Unterschrift) beim Handelsregisteramt ein.

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Kontakt

VolkswirtschaftsdepartementHandelsregisteramtMühlentalstrasse 1058200 Schaffhausen

Öffnungszeiten

Montag – Freitag: 08:30 – 11:30, 13:30 – 16:30

Samstag & Sonntag: Geschlossen

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