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Brandschutznachweis

Der Brandschutznachweis ist eine Beilage zum Baugesuch und enthält die brandschutztechnisch relevante Angaben des Bauvorhabens.

Aktualisiert: 26. August 2026

Kurzbeschreibung

Gemäss Baugesetz Art. 58, Abs. 1 muss ein Baugesuch alle für die Beurteilung eines Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen enthalten. Die Vollzugshilfe für Baubewilligungsbehörden präzisiert, dass ein projektspezifischer Brandschutznachweis mit einem Brandschutzbericht und Brandschutzplänen einzureichen ist.

Für einfachere Bauvorhaben genügt des vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular «Brandschutznachweis» und Brandschutzpläne.

Auf Brandschutzpläne kann bei Gebäuden mit geringen Abmessungen, Einfamilienhäusern und Nebenbauten verzichtet werden, sofern in Grundrissplänen die Brandschutzmassnahmen eingetragen werden. Die Vorgaben für die Gebäudegeometrie sind in der VKF-Brandschutznorm Art. 13, Abs. 3 definiert.

Brandschutznachweis

Der Brandschutznachweis ist eine Beilage zum Baugesuch und enthält die brandschutztechnisch relevante Angaben des Bauvorhabens.

Formular (öffnet in neuem Tab)

Voraussetzungen

  • Baubewilligungspflichtiges Bauvorhaben
  • Vollständiges Baugesuch
  • eine für die Qualitätssicherung im Brandschutz verantwortliche Person

Erforderliche Unterlagen

  • Brandschutznachweis oder Brandschutzbericht
  • Brandschutzpläne oder Grundrisspläne mit eingetragenen Brandschutzmassnahmen
  • Brandschutz-Schnitt- oder Fassadenplänesofern für die Beurteilung des Gesuchs notwendig
  • Unterlagen zu speziellen Brandgefahren (z.B. beim Umgang oder der Lagerung von gefährlichen Stoffen)erforderlich sofern speziellen Brandgefahren vorhanden sind
  • Nutzungsvereibarungsofern für die Beurteilung des Gesuchs notwendig
  • Detailpläne (z.B. Fassaden- oder Dachaufbauten, Installationsschächte, Anschlüsse der Brandmauer an die Gebäudehülle)sofern für die Beurteilung des Gesuchs notwendig
  • Konzepte von Brandschutzeinrichtungen (z.B. Rauch- und Wärmeabzugsanlage, Brandmeldeanlage, Sprinkleranlage, Feuerwehraufzug, Rauchschutz-Druckanlage)sofern für die Beurteilung des Gesuchs notwendig

Der Ablauf

  1. 1Brandschutzbericht erstellen oder Formular ausfüllen
  2. 2Notwendige Unterlagen zusammenstellen
  3. 3Brandschutzunterlagen den Baugesuch beilegen
  4. 4Einreichung des Baugesuchs beim zuständigen Bauamt der Gemeindedie Prüfung des Brandschutznachweises, die Festsetzung von Brandschutzauflagen und die Brandschutzkontrollen erfolgen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens durch die zuständige Feuerpolizei.

Brandschutznachweis

Der Brandschutznachweis ist eine Beilage zum Baugesuch und enthält die brandschutztechnisch relevante Angaben des Bauvorhabens.

Formular (öffnet in neuem Tab)

Kontakt

FinanzdepartementKantonale FeuerpolizeiRingkengässchen 188200 Schaffhausen

Öffnungszeiten

Montag – Freitag: 07:30 – 11:30, 14:00 – 17:00

Samstag & Sonntag: Geschlossen

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