Ausfuhr eines Pferdes in einen EU-Staat – Traces-Antrag
Beantragung einer Traces-Bescheinigung für die Ausfuhr eines Pferdes in einen EU-Staat. Anmeldung spätestens 3 Arbeitstage vor dem Transport erforderlich.
Kurzbeschreibung
Die Ausfuhr eines Pferdes in einen EU-Staat erfordert eine Traces-Bescheinigung (Trade Control and Expert System), ein europäisches Veterinärinformationssystem für den Handel mit Tieren. Das Veterinäramt Kanton Schaffhausen ist zuständig für die Bearbeitung und Ausstellung dieser Bescheinigung.
Der Prozess umfasst die Registrierung aller Handelsbeteiligten im Traces-System, die Vorlage einer Bestätigung über die Bestandszugehörigkeit des Pferdes, die Prüfung von Tiertransport-Bewilligungen und die Kontrolle des Tieres sowie des Pferdepasses durch einen Amtlichen Tierarzt.
Zollrechtliche Belange müssen zusätzlich mit dem Zoll geregelt werden.
Die Anmeldung muss spätestens 3 Arbeitstage vor dem geplanten Transport erfolgen.
Ausfuhr eines Pferdes in einen EU-Staat – Traces-Antrag
Beantragung einer Traces-Bescheinigung für die Ausfuhr eines Pferdes in einen EU-Staat. Anmeldung spätestens 3 Arbeitstage vor dem Transport erforderlich.
Voraussetzungen
- Jedes Pferd braucht für den Grenzübertritt eine Traces-Bescheinigung
- Alle Handelsbeteiligte müssen vor der Erstellung der Traces-Bescheinigung im Traces-System registriert sein
- Tierhaltungen im Kanton Schaffhausen müssen durch das Veterinäramt registriert werden; andere Handelsbeteiligte müssen durch die jeweils zuständige Veterinärbehörde registriert werden
- Für gewerbsmässige Tiertransporte ist eine Bewilligung vom Veterinäramt erforderlich
- Einige europäische Länder deklarieren Fahrten zu Concours als gewerbsmässig und verlangen eine Bewilligung für Tiertransporte
- Das Pferd muss entweder seit mindestens 6 Monaten im Bestand stehen oder die Einstallung muss dokumentiert sein
- Anmeldung spätestens 3 Arbeitstage vor dem Transport erforderlich
- Zollrechtliche Belange müssen zusätzlich mit dem Zoll geregelt werden
- Pferd muss den Tierschutzbestimmungen entsprechen (Gesundheit, Pflege, Transport)
Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes AntragsformularMit allen Angaben zu Handelsbeteiligte, Herkunftsort, Bestimmungsort, Sendung und Transport
- PferdepassWird vom Amtlichen Tierarzt anlässlich der Kontrolle überprüft
- Traces-Zulassungsnummern oder Name, Adresse und Postleitzahl aller HandelsbeteiligteDamit das Veterinäramt die Handelsbeteiligten im Traces-System finden kann
- Mobile-NummerFür Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung
- Bewilligung für Tiertransporte Typ IFalls erforderlich (z.B. für Fahrten zu Concours in bestimmte europäische Länder)
- Validierungsabzeichen im EquidenpassOptional; kann beim Veterinäramt angefordert werden für 30 Tage geltende Traces-Bescheinigungen
Rahmenbedingungen
Gebühren
Gebühren CHF 100.00 pro Pferd; zusätzlicher Aufwand wird separat verrechnet.
Fristen
Anmeldung spätestens 3 Arbeitstage vor dem Transport erforderlich
Der Ablauf
- 1Registrierung der Handelsbeteiligten im Traces-SystemStellen Sie sicher, dass alle Handelsbeteiligte (Absender, Empfänger, Händler, Herkunftsort, Bestimmungsort, Transportunternehmen) im Traces-System registriert sind. Tierhaltungen im Kanton Schaffhausen können durch das Veterinäramt registriert werden. Andere Handelsbeteiligte müssen durch die jeweils zuständige Veterinärbehörde registriert sein. Für die Registrierung benötigt das Veterinäramt die Traces-Zulassungsnummer oder mindestens Name, Adresse und Postleitzahl.
- 2Klärung von Tiertransport-BewilligungenPrüfen Sie, ob eine Bewilligung für Tiertransporte erforderlich ist. Wer gewerbsmässig Tiere transportiert, braucht eine Bewilligung vom Veterinäramt. In der Schweiz gelten Pferdetransporte zu Trainings, Concours usw. nicht als gewerbsmässig. Einige europäische Länder deklarieren solche Fahrten jedoch als gewerbsmässig und verlangen eine Bewilligung. Für eine Bewilligung müssen Sie eine entsprechende Ausbildung absolvieren und ein Gesuch beim Veterinäramt einreichen.
- 3Antragsformular vollständig ausfüllenFüllen Sie das Antragsformular vollständig aus mit allen erforderlichen Angaben zu: Handelsbeteiligte (Absender/Exporteur, Empfänger/Importeur, Händler falls zutreffend), Herkunftsort/Verladeort, Bestimmungsort, Sendung (Tierart, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum, Kennzeichnung/Tieridentifikation, UELN-Nummer, Equidenpassnummer, Chip-Nummer, Name, Tierzahl), Transport (Transportunternehmen, Abfahrt, Rückkehr, Transportverantwortlicher, Transportdauer, Strassenfahrzeug-Nummer/Kennzeichen, Route, Durchfuhr durch EU-Mitgliedstaaten oder Drittländer, Validierungsabzeichen im Equidenpass). Geben Sie eine Mobile-Nummer und E-Mail-Adresse an.
- 4Anmeldung beim VeterinäramtSenden Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular spätestens 3 Arbeitstage vor dem Transport an veterinaeramt@sh.ch.
- 5Termin mit dem Amtlichen Tierarzt vereinbarenDas Veterinäramt erstellt die Traces-Bescheinigung nach Erhalt Ihrer vollständigen Informationen und nimmt mit Ihnen Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren.
- 6Kontrolle des Tieres und des Pferdepasses durch Amtlichen TierarztDer Amtliche Tierarzt kontrolliert das Tier und den Pferdepass und erstellt die Traces-Bescheinigung aufgrund Ihrer Angaben.
- 7Traces-Bescheinigung abholenNach der Kontrolle wird Ihnen die Traces-Bescheinigung vom Amtlichen Tierarzt ausgehändigt.
- 8Zollrechtliche Belange regelnZollrechtliche Belange müssen zusätzlich mit dem Zoll geregelt werden.
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Beantragung einer Traces-Bescheinigung für die Ausfuhr eines Pferdes in einen EU-Staat. Anmeldung spätestens 3 Arbeitstage vor dem Transport erforderlich.
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