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Auflösen einer GmbH: Beurkundung beim Handelsregisteramt

Öffentliche Beurkundung der Auflösung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) durch das Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen.

Aktualisiert: 20. August 2026

Kurzbeschreibung

Die Auflösung einer GmbH erfordert eine öffentliche Beurkundung. Das Notariat kann schweizweit frei gewählt werden. Das Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen ist zuständig für die Beurkundung handelsrechtlicher Geschäfte wie Auflösungen im Kanton Schaffhausen. Nach der Beurkundung müssen die erforderlichen Unterlagen (öffentliche Urkunde, Handelsregisteranmeldung und allenfalls Wahlannahmeerklärungen der Liquidatoren) beim Handelsregisteramt eingereicht werden. Es reicht aus, wenn ein Geschäftsführer an der öffentlichen Beurkundung als Urkundspartei teilnimmt. Soll ein Dritter an der öffentlichen Beurkundung teilnehmen, bedarf es einer schriftlichen Vollmacht, welche dem Handelsregisteramt vorzulegen ist.

Ein Liquidator mit Einzelunterschrift oder zwei Liquidatoren mit Kollektivunterschrift zu zweien müssen zwingend Wohnsitz in der Schweiz haben.

Es kann ein sog. Liquidationsadresse im Handelsregister eingetragen werden. Diese kann sich überall in der Schweiz befinden.

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Rahmenbedingungen

Fristen

Das Sperrjahr wird von dem Tag an gerechnet, an dem der Schuldenruf ergangen ist (Art. 745 Abs. 2 OR). Die Löschung darf frühestens nach Ablauf des Sperrjahres angemeldet werden. Alternativ kann die Anmeldung der Löschung bereits drei Monate nach der Publikation des Schuldenrufs erfolgen, wenn ein zugelassener Revisionsexperte bestätigt, dass die Schulden getilgt sind und durch die vorzeitige Löschung keine Interessen Dritte gefährdet werden (Art. 745 Abs. 3 OR).

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Kontakt

VolkswirtschaftsdepartementHandelsregisteramtMühlentalstrasse 1058200 Schaffhausen

Öffnungszeiten

Montag – Freitag: 08:30 – 11:30, 13:30 – 16:30

Samstag & Sonntag: Geschlossen

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