Auflösen einer AG: Beurkundung beim Handelsregisteramt
Öffentliche Beurkundung der Auflösung einer Aktiengesellschaft beim Handelsregisteramt Schaffhausen mit Einreichung erforderlicher Unterlagen und Formulare.
Kurzbeschreibung
Die Auflösung einer Aktiengesellschaft (AG) muss öffentlich beurkundet werden. Das Handelsregisteramt Schaffhausen bietet die Möglichkeit, diese Beurkundung durchzuführen oder Sie wählen eine andere Urkundsperson/einen Notar in der Schweiz. Für die Beurkundung müssen Sie ein Gesuchsformular ausfüllen; die erforderlichen Unterlagen zusammenstellen und diese beim Handelsregisteramt einreichen. Die Urkundsparteien müssen in der Regel persönlich zur Beurkundung erscheinen und einen gültigen amtlichen Ausweis mitbringen. Es reicht aus, dass ein Mitglied des Verwaltungsrats als Urkundspartei an der öffentlichen Beurkundung teilnimmt. Unter Umständen kann auch die Beurkundung mittels schriftlicher Vollmacht durchgeführt werden. Nach erfolgreicher Beurkundung folgen weitere Schritte wie die Publikation eines Schuldenrufs und die Anmeldung der Löschung im Handelsregister.
Ein Liquidator mit Einzelunterschrift oder zwei Liquidatoren mit Kollektivunterschrift zu zweien müssen zwingend Wohnsitz in der Schweiz haben. Liquidatorin kann auch eine juristische Person mit Sitz in der Schweiz sein.
Es kann eine Liquidationsadresse gewählt werden, die sich überall in der Schweiz befinden kann.
Auflösen einer AG: Beurkundung beim Handelsregisteramt
Öffentliche Beurkundung der Auflösung einer Aktiengesellschaft beim Handelsregisteramt Schaffhausen mit Einreichung erforderlicher Unterlagen und Formulare.
Rahmenbedingungen
Fristen
Das Sperrjahr wird von dem Tag an gerechnet, an dem der Schuldenruf ergangen ist (Publikation im SHAB; Art. 745 Abs. 2 OR). Die Löschung darf frühestens nach Ablauf des Sperrjahres angemeldet werden, sofern die Liquidation beendet ist. Alternativ kann die Anmeldung der Löschung bereits drei Monate nach der Publikation des Schuldenrufs erfolgen, wenn ein zugelassener Revisionsexperte bestätigt, dass die Schulden getilgt sind und durch die vorzeitige Löschung keine Interessen Dritter gefährdet werden (Art. 745 Abs. 3 OR).
Auflösen einer AG: Beurkundung beim Handelsregisteramt
Öffentliche Beurkundung der Auflösung einer Aktiengesellschaft beim Handelsregisteramt Schaffhausen mit Einreichung erforderlicher Unterlagen und Formulare.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 08:30 – 11:30, 13:30 – 16:30
Samstag & Sonntag: Geschlossen
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