Bestellung Grundbuchauszug
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das Informationen über Grundstücke, deren Eigentümer sowie die daran bestehenden Rechte und Lasten wie Anmerkungen, Vormerkungen, Dienstbarkeiten, Grundlasten und Grundpfandrechte führt.
Kurzbeschreibung
Ein öffentlicher Auszug enthält Angaben zum Eigentum, zu Dienstbarkeiten, zu Grundlasten sowie öffentliche Anmerkungen und kann ohne Interessensnachweis von jeder Person bestellt werden.
Ein vollständiger Auszug enthält zusätzlich Vormerkungen, Grundpfandrechte und alle weiteren Anmerkungen. Eigentümer und im Grundbuch eingetragene Gläubiger können den vollständigen Auszug ohne weiteres bestellen. Drittpersonen haben ihr Interesse nachzuweisen.
Der schnellste Weg, einen Auszug zu bestellen, führt über das Online-Formular. Füllen Sie dazu das Bestellformular aus.
Bestellung Grundbuchauszug
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das Informationen über Grundstücke, deren Eigentümer sowie die daran bestehenden Rechte und Lasten wie Anmerkungen, Vormerkungen, Dienstbarkeiten, Grundlasten und Grundpfandrechte führt.
Voraussetzungen
- Sie müssen die Gemeinde und die Grundstücksnummer angeben können.
- Wenn Ihnen die Grundstücksnummer nicht bekannt ist, kann sie über das Geoinformationssystem (GIS) abgefragt werden.
- Keine speziellen Voraussetzungen für die Einsicht in öffentliche Grundbuchdaten, wie Dienstbarkeiten, Grundlasten, öffentliche Anmerkungen und Eigentümer.
- Einsicht in nicht öffentliche Grundbuchdaten, wie Vormerkungen, Grundpfandrechte sowie die nicht öffentlichen Anmerkungen, für Eigentümer und im Grundbuch eingetragene Gläubiger. Für Dritte nur gegen Interessensnachweis möglich.
Erforderliche Unterlagen
- InteressensnachweisDas kann eine Vollmacht des Eigentümers sein, ein Maklervertrag oder auch der Erbschein, falls der Erbgang im Grundbuch noch nicht nachgeführt wurde etc.
Rahmenbedingungen
Gebühren
Mindestens CHF 20.00 (2 Seiten), jede weitere Seite CHF 10.00. Auszüge vorab per Mail + CHF 5.00.
Bearbeitungsdauer
In der Regel 2 Werktage ab Bestellungseingang.
Der Ablauf
- 1BestellungAuszug kann online oder auch telefonisch bestellt werden.
- 2OnlinebestellungFormular wird ausgefüllt, abweichende Zustell- und/oder Rechnungsadressen sind möglich. Im Formular haben Sie auch die Möglichkeit, Dokumente für den Interessensnachweis hochzuladen.
- 3Bestellungen am SchalterSie können einen Auszug am Schalter bestellen. Am Schalter bestellte Auszüge werden zusammen mit den Online- und Telefon-Bestellungen verarbeitet. Bestellungen durch Drittpersonen, die ihr Interesse nachzuweisen haben, müssen die Unterlagen für den Interessensnachweis dabei haben.
- 4Online Bestell-/EmpfangsbestätigungDie Online-Bestellung wird mit dem Senden direkt an die richtige Stelle geschickt. Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Bestellung, die zugleich die Empfangsbestätigung des Grundbuchamts darstellt.
- 5Prüfung durch das GrundbuchamtBestellung wird geprüft und wenn keine Fragen sind, ausgeführt. Bei unklaren Angaben wird sich das Grundbuchamt mit Ihnen in Verbindung setzen.
- 6Ausstellung AuszugDer jeweilige Sachbearbeiter der Gemeinde erstellt den Auszug und die Rechnung. Der Auszug wird vom Grundbuchverwalter unterzeichnet.
- 7Versand der BestellungStandardmässig wird der Auszug zusammen mit der Rechnung per A-Post versendet. Sie können vorab eine Kopie per E-Mail verlangen (+ CHF 5.00), was im Online-Formular angegeben werden kann.
- 8Abholung am SchalterAbholung am Schalter ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ausserdem muss der Grundbuchauszug dann bar bezahlt werden.
Bestellung Grundbuchauszug
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das Informationen über Grundstücke, deren Eigentümer sowie die daran bestehenden Rechte und Lasten wie Anmerkungen, Vormerkungen, Dienstbarkeiten, Grundlasten und Grundpfandrechte führt.
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 08:00 – 11:45, 14:00 – 17:00
Samstag & Sonntag: Geschlossen
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